Für diese Themenschwerpunkte machen wir uns stark:
Niedergelassene
Um die ambulante psychotherapeutische Versorgung zu verbessern, wollen wir gemeinsam und auf Augenhöhe mit der Politik und den anderen Vertreter*innen in der Gesundheitsversorgung, Ideen erarbeiten, sinnvolle Weiterentwicklungen mitgestalten und verwirklichen.
Reelle Bedarfsplanung unter Beachtung regionaler Unterschiede
Auf dem Land und im Ruhrgebiet sind die durchschnittlichen Wartezeiten auf einen ambulanten Psychotherapieplatz, ungeachtet der bisher getroffenen Maßnahmen, noch immer unverhältnismäßig hoch. Wir fordern die konsequente Einführung und Umsetzung einer realitätsnahen Bedarfsplanung, um damit allen psychisch erkrankten Menschen, unabhängig von ihrem Wohnort, eine leitliniengerechte ambulante Psychotherapie in dem Verfahren ihrer Wahl zu ermöglichen.
Berücksichtigung der (wirtschaftlichen) Interessen der Niedergelassenen und Einhaltung wissenschaftlicher Standards bei der Erprobung des geplanten QS-Verfahrens in NRW
Mit Inkrafttreten der geplanten Erprobung des QS-Verfahrens in NRW kommt auf die niedergelassenen Kolleg*innen ein erheblicher bürokratischer Mehraufwand zu. Wir werden uns dafür einsetzen, dass dieser so gering wie möglich gehalten und nicht zuletzt angemessen vergütet wird. Darüber hinaus fordern wir eine unabhängige Evaluation und wissenschaftliche Fundierung der QS-Maßnahmen.
Freie Ausgestaltung der Berufstätigkeit und Abbau der bürokratischen Hürden bei der Umsetzung verschiedener Praxisorganisationsformen
Uns ist der Erhalt der inhaber*innengeführten Einzelpraxis durch personengebundene Zulassungen in Wahlfreiheit der Arbeitsform und unter Berücksichtigung der Vielfalt der (Praxis-)Organisationsformen wichtig. Dazu gehört auch, dass die inhaber*innengeführte Einzelpraxis unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine realistische Option der Berufsausübung bleibt.
Wir plädieren für eine realitätsnahe Definition eines voll ausgefüllten Versorgungsauftrages. Die bestehenden Praxisorganisationsformen (Job-Sharing, Anstellung, MVZ) sollen aus einer psychotherapeutischen Perspektive kritisch überprüft, vereinfacht und den besonderen Begebenheiten psychotherapeutischer Praxen angepasst werden. Dabei sollen auch neue flexiblere Modelle der Praxisübergabe und Kooperation entwickelt werden, die sich an den Lebenswirklichkeiten von Psychotherapeut*innen orientieren und unter anderem die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern.
Evidenzbasierte Versorgungsforschung
Wir verstehen die Psychotherapie als ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur Behandlung psychischer Störungen. Dies schließt die kontinuierliche Weiterentwicklung und ständige Qualitätssicherung durch evidenzbasierte Versorgungsforschung mit ein.
Psychotherapeutische Expertise in der Entwicklung und Etablierung neuer Behandlungskonzepte
Es braucht eine Flexibilisierung und angemessene Vergütung der Behandlungsmöglichkeiten unter Verantwortung von Psychotherapeut*innen, um Menschen mit unterschiedlichem Bedarf optimal helfen zu können. Die Zusammenarbeit mit Psychiater*innen und anderen beteiigten (psychosozialen) Berufsgruppen (Ergotherapeut*innen, Logopäd*innen, psychiatrischer Krankenpflege, Beratungsstellen, Soziotherapeut*innen, Dolmetscher*innen, etc.) muss erleichtert werden sowie Eingang in die Behandlungskonzepte und Vergütungsregeln finden.
Es darf nicht allein von der Diagnose abhängig gemacht werden, welcher Behandlungsbedarf notwendig und angemessen ist. Dies muss individuell, fachkundig und leitliniengerecht von den behandelnden Psychotherapeut*innen entschieden werden können. Indikation und notwendige Behandlung müssen im Rahmen einer koordinierten Versorgung in der Hand von Psychotherapeut*innen bleiben.
Psychotherapeut*innen sind bei der Entwicklung von neuen Konzepten stets auf Augenhöhe mit Fachärzt*innen einzubeziehen.
Bürokratieabbau und Anpassung der Vergütung bezüglich der Behandlung von Privatpatient*innen
Die Überarbeitung der GOP (GOÄ) ist überfällig. Wir halten die Anpassung der einzelnen psychotherapeutischen Ziffern an die mittlerweile etablierte Versorgungslandschaft wie auch die Anpassung der Vergütungssätze für unabdingbar.
Bürokratieabbau und Vergütungsgerechtigkeit
Wir setzen uns für die Überprüfung des Strukturzuschlags ein und streben eine Angleichung des Honorars für probatorische Sitzungen an die Richtlinientherapie an. Wir wollen den Bürokratieabbau weiter voranreiben, damit wir mehr Zeit für unsere eigentliche Tätigkeit, die psychotherapeutische Arbeit mit unseren Patient*innen, haben.
Befugniserweiterungen für Niedergelassene
Wir stehen für die konsequente Umsetzung der Gleichstellung von Psychotherapeut*innen zu Fachärzt*innen. Dies sollte sich in der sukzessiven Befugniserweiterung um Arbeitsunfähigkeiten, Verordnung von Logopädie und Überweisungsbefugnis zu Fachärzt*innen niederschlagen.
Wir halten es jedoch auch für notwendig, in Zukunft besser zu berücksichtigen, dass die Befugniserweiterungen ein besonderes Informationsbedürfnis auf Seiten der Leistungserbringer*innen mit sich bringen, dass sich Verordnungsgewohnheiten nur mittelfristig entwickeln und dass die im ärztlichen Bereich etablierten Prinzipien von Leistungsobergrenzen oder Fachgruppendurchschnitten für die Psychotherapeut*innen neu und aufgrund der Heterogenität psychotherapeutischer Praxen (Spezialisierungen, Unterschiede zwischen Erwachsenen und KiJu-Therapeut*innen, Verfahrensunterschiede) auch nur bedingt auf diese übertragbar sind.
Im Rahmen der Vernetzung zu anderen Entscheidungsträger*innen, wollen wir uns über die explizit kammerspezifischen Themen auch für die Möglichkeit der bedarfsgerechten Abrechnung ambulanter Leistungen während (teil-)stationärer Aufenthalte und mehr Transparenz durch die KV bzgl. der Kommunikation und Abrechnungsgestaltung gegenüber den Leistungserbringer*innen einsetzen.
… und um das alles besser durchzusetzen, streben wir eine bessere Abbildung der Versorgungsrealität in den Entscheidungsgremien an. Die anteilige Besetzung dieser Gremien sollte sich gemäß der verschiedenen, an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen (psychologische wie auch ärztliche Psychotherapeut*innen) und der unterschiedlichen Richtlinienverfahren verteilen.
Angestellte
Wir setzen uns ein für:
- eine bessere Vergütung angestellter Psychotherapeut*innen; wir fordern eine Mindest-Honorierung nach Entgeltgruppe 15 TV-L/TVöD
- formale Grundlagen für Aufstiegsmöglichkeiten in Leitungsfunktionen für KJP und PP und Ausbau der Fortbildungsangebote der PTK NRW für Leitungskräfte
- die Anerkennung psychotherapeutischer Arbeit in allen Arbeitskontexten
- besonders in Jugendhilfe und Beratungsstellen müssen wir die Wahrnehmung der besonderen Kompetenzen von KJP/PP hervorheben
- die verbindl;iche Festlegung von Stellenbesetzungen mit PP/KJP in Kliniken, Jugendhilfe und Beratungsstellen
- eine Förderung von Kooperationen für eine effektive patient*innenorientierte Arbeit durch sektorenübergreifende, integrierte Versorgungsansätze und Konzepte
- die Schaffung fairer und attraktiver Arbeitsverhältnisse für Kolleg*innen in Anstellung und Job-Sharing in Psychotherapie-Praxen
- die Förderung von wohnortnahen, niederschwelligen Psychotherapieangeboten für unterversorgte Patient*innengruppen, z. B. für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, Menschen in Armut, alte Menschen etc.
- einen verstärkten Ausbau der Arbeitsfelder „Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung“ und diesbezüglichen Aktivitäten durch die Psychotherapeutenkammer NRW
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Die DGVT und der DGVT-BV vertreten deutschlandweit eine große Anzahl Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen: 2.766 KJP; hinzu kommen zahlreiche PiA (1.388 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen in Ausbildung) – allein in NRW sind 859 approbierte KJP Mitglied von DGVT und DGVT-BV.
In Zusammenarbeit mit dem VfSP (Verbund für Systemische Psychotherapie (dem auch die DGSF (Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie) und SG (Systemische Gesellschaft) angehören) und der GwG (Gesellschaft für Personenzentrierte Psychotherapie und Beratung) vertreten wir nicht nur die verhaltenstherapeutisch arbeitenden Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen, sondern stehen für eine verfahrens- sowie verbändeübergreifende Vertretung der KJP in der Kammer und setzen uns auch in Zukunft für den Erhalt der Methodenvielfalt in der psychotherapeutischen Versorgung ein. Wir vertreten gleichermaßen Interessen selbstständiger sowie angestellter KJP.
Sicherung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen
Die Sicherung einer guten Versorgung für Kinder und Jugendliche ist uns ein besonderes Anliegen. Auch nach der Reform sollte die Eigenständigkeit der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aufrechterhalten werden, wenn auch juristisch nicht mehr in Form eines eigenen Berufsstandes, so doch in Organisationsformen. Ein ausreichender Anteil von theoretischen und praktischen Studieninhalten zum Thema Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist nicht durchgängig sichergestellt für alle zukünftigen Kolleg*innen, die mit Kindern, Jugendlichen und Familien arbeiten möchten. Zumindest die Finanzierung der sich anschließenden fachpsychotherapeutischen Weiterbildung in diesem Gebiet muss finanziell realistisch so ausgestaltet werden, dass die Weiterzubildenden oder die Weiterbildungsbefugten nicht zusätzlich belastet werden. Vertiefende Inhalte müssen in hoher Qualität für alle Absolvent*innen des neuen Studienganges zur Verfügung stehen. Auch sollte sichergestellt werden, dass Kolleg*innen, die sich für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen qualifizieren, frühzeitig bereits entsprechende Erfahrungen, auch im weiteren Lebensumfeld der Kinder und Jugendlichen (wie Jugendhilfe, Schulen, Beratungsstellen etc.), sammeln, weshalb der institutionellen Weiterbildung eine besondere Bedeutung zukommt.
Erstattung von besonderem Aufwand und Diagnostikmaterial
Kinder und Jugendliche leben in Systemen. Die Einbindung dieser in eine Therapie ist unabdingbar für deren Erfolg. Das bedeutet für uns KJPs einen enormen Aufwand an Telefonaten und / oder Besuchen (Schulbesuche, Wohngruppengespräche, HPG´s und Weitere). Tatsächlich fehlt es im EBM jedoch an Möglichkeiten, diesen Aufwand gerecht vergütet zu bekommen. Die Ziffern, die den Therapeut*innen als „Hausbesuche“ zur Verfügung stehen, bilden nicht annähernd den Aufwand ab, den wir durch Fahrtzeiten und entstehende Ausfälle in den Praxen haben. Hier muss nachgebessert werden. Zudem werden Telefonate nach einer kurzen positiven Änderung in Zeiten der Pandemie, die gerade von KJPs viel genutzt wurde, nun wieder über die Grundpauschale abgedeckt. Mehr als üblicherweise Psychologische Psychotherapeut*innen stecken KJPs jedoch um ein vielfaches Mehr an Zeit in Telefonate mit Bezugspersonen, Schulen, Jugendamt und weiteren. Dies sollte sich zusätzlich über eine Möglichkeit der Abrechnung abbilden.
In der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist eine ausführliche Diagnostik (inkl. allgemeiner Leistungsfähigkeit etc.) oft umfangreicher als in der Behandlung von Erwachsenen. Hinzu kommt, dass für die Untersuchung aller Altersgruppen häufig ein Vielfaches an Testmaterialien angeschafft werden muss, dies z.T. regelmäßig, da Verfahren überarbeitet und aktualisiert werden. Diese Mehraufwendungen in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie bilden sich jedoch nicht im Honorar ab. Wir fordern daher eine Anpassung des Diagnostik-Honorars bzw. die Erstattung der Kosten für die Diagnostikmaterialien.
Prävention in KiTas und Schulen und mit Bezugspersonen fördern
Die besondere Expertise der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie kann und sollte dafür genutzt werden, bereits frühzeitig (in Kindertagesstätten und Schulen) präventiv psychotherapeutisches Fachwissen an die Erzieher*innen, Lehrer*innen, Eltern sowie Kinder und Jugendlichen selbst zu vermitteln. Dies könnte u. a. die Themenbereiche Umgang mit Gefühlen, Wahrnehmen, Äußern und Durchsetzen von Bedürfnissen, ausgewogene Lebensführung, sowie Gesundheitsverhalten beinhalten. Die wenigen Angebote, die von KJPs in Beratungsstellen geleistet werden, reichen hierfür nicht aus und sind von den Kommunen oft schlecht finanziert. Wir setzen uns für eine Ausweitung der Möglichkeiten, therapeutische Expertise in Einrichtungen des täglichen Lebens einfließen zu lassen und dies entsprechend abrechnen zu können ein.
Ebenfalls präventiv könnte in unserer Arbeit sein, informative Gruppen mit Bezugspersonen oder auch Multifamiliengruppen zu bestimmten Themen wie ADHS, SVV, Umgang mit Gefühlen, Depressionen im Kindes- und Jugendalter oder auch thematisch übergreifend durchführen zu können, ohne dass diese Kinder therapeutisch in der Praxis angebunden sind. Der Bedarf an Therapieplätzen ist noch immer nicht annähernd gedeckt und so könnte man in der Wartezeit auf einen Therapieplatz Unterstützung und Austausch anbieten. Ohne die Kinder jedoch in Einzeltherapie zu haben, ist eine solche Gruppe bisher nicht abrechenbar.
PTK-Symposium für Kinder- und Jugendlichenpsychotheraapie
In der letzten Legislatur hat der KJP-Ausschuss mit unserer Mitwirkung eigene Symposien für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie geplant und durchgeführt. Wir wollen weiterhin dazu beitragen, dass diese sehr gut besuchten, thematisch breiten und aktuellen Symposien weiter jährlich angeboten werden. Dabei ist uns besonders daran gelegen, dies verfahrens- sowie tätigkeitsübergreifend zu gestalten.
Bezahlung und Leitungsfunktionen in Anstellungsverhältnissen
Besonders im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie werden angestellte Kolleg*innen in Kliniken und Beratungsstellen etc. häufig nach wie vor nicht gemessen an ihrer Qualifikation (Approbation) vergütet. Auch gibt es nach wie vor kaum Leitungsfunktionen für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen in Jugendhilfeeinrichtungen oder Psychiatrien. Hier ist verstärkte Lobbyarbeit zu leisten. Angestellte sollten generell stärker in den Fokus der Kammer rücken.
Verbesserung der Versorgungsdichte im KJP-Bereich
Da besonders im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie viele Behandlungsplätze fehlen und die Wohnortnähe eine große Rolle spielt, sind nicht nur die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen in der Bedarfsplanung zu berücksichtigen. Entscheidend ist auch, niedergelassenen Kolleg*innen flexible Möglichkeiten im Bereich der Anstellung, des Jobsharings oder anderer Praxisorganisationsformen zu eröffnen, um zunächst die Vollauslastung aller vorhandenen Kassensitze zu gewährleisten. Wir setzen uns daher für einen deutlichen Bürokratieabbau in der Ausgestaltung von Praxisgemeinschaften und Gemeinschaftspraxen ein.
Opt-Out Verfahren im Bereich der elektronischen Patientenakte für Minderjährige
Die Bundesregierung hat entschieden, dass zum 01.01.2025 jede*r Patient*in der Eröffnung einer elektronischen Patientenakte aktiv widersprechen muss. Für Minderjährige bedeutet diese Entscheidung, dass die Sorgeberechtigten aktiv gegen die Einrichtung einer E-Akte für ihre Kinder/Mündel vorgehen müssten. Da es im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie um hoch sensible Daten geht, die für andere Behandler*innen einsehbar würden und auch Sicherheitslücken im Datenschutz zum Opfer fallen könnten, sehen wir Persönlichkeitsrechte von Minderjährigen gefährdet und setzen uns für deutliche Nachbesserungen bei diesen Entscheidungen ein.
Systemische Therapie muss in der Versorgung ankommen
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 18. Januar die Aufnahme der Systemischen Therapie für Kinder und Jugendliche in die Psychotherapie-Richtlinie beschlossen. Das ist mehr als 15 Jahre nach der berufsrechtlichen Anerkennung ein Meilenstein, für den wir uns ebenfalls eingesetzt haben. Nun geht es darum, dass diese neue Leistung auch tatsächlich in der ambulanten Versorgung ankommt. Daher setzen wir uns für entsprechende Versorgungsaufträge und eine Stärkung der Systemischen Therapie ein.
Kammerarbeit
Wir streben eine Psychotherapeutenkammer an, die dem demografischen Wandel und dem Wandel in den Ansprüchen ihrer Mitglieder langfristig gewachsen ist und fachfremden Beeinflussungswünschen erfolgreich entgegentritt.
Unser Ziel liegt in einer besseren Versorgung von Menschen mit psychischen Problemen und Erkrankungen. Wir möchten unser Wissen und unsere Fähigkeiten einsetzen, um durch Prävention und Behandlung zu einer Stärkung der psychischen Gesundheit der Bevölkerung beizutragen. Daher muss aus unserer Sicht auch die Arbeit in der Kammer von diesem Gedanken getragen sein. Rein machtpolitische Überlegungen sollten in unseren Handlungen keine Rolle spielen.
Professionalität und Wirtschaftlichkeit
Gemäß des Leitbilds der Psychotherapeutenkammer NRW sehen wir uns der Qualität und Professionalität der Kammerarbeit besonders verpflichtet.
Hierzu streben wir eine offene, kollegiale Diskussion in Akzeptanz der psychotherapeutischen Entwicklungen und Verfahren an.
Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit präferieren wir klare Strukturen und eine funktionsgerechte Aufgabenteilung. Hierbei sind wir uns der Verantwortung gegenüber unseren Mitgliedern bewusst und setzen uns dafür ein, Kammerbeiträge sparsam und zielgerichtet einzusetzen.
Als Delegierte sind wir uns unserer Möglichkeiten und der Verantwortung bei Steuerung und Kontrolle der Ausrichtung und des Handelns der Kammer über die Kammerversammlung und den Vorstand voll bewusst.
Kooperationen ausbauen – Zusammenarbeit stärken
Um die Wirkung der Psychotherapeut*innen auf die politische Öffentlichkeit zu stärken, möchten wir verbände- und verfahrensübergreifend die Zusammenarbeit stärken. Uns ist es wichtig, hier neue Impulse zu setzen; statt „Zusammenarbeit, wenn nötig“ möchten wir „Zusammenarbeit, wenn möglich“ leben.
Darum setzen wir uns generations- und tätigkeitsübergreifend für einen fairen und wertschätzenden interkollegialen Umgang miteinander ein. Reine Verbandsinteressen müssen weniger im Vordergrund stehen. Dies ist für die DGVT und die mit uns verbundenen Verbände schon lange ein Punkt, für den wir uns einsetzen.
Transparenz
Die begonnenen Bemühungen, die Arbeit der Psychotherapeutenkammer für alle Mitglieder transparenter und damit auch greifbarer und näher zu machen, müssen weitergeführt und ausgebaut werden. Der Kontakt zwischen Kammer und Mitgliedern soll unbürokratisch und wertschätzend sein, damit wir Psychotherapeut*innen die Kammer wirklich als unsere Vertretung wahrnehmen. Die Kammer sollte hierfür sowohl ihre Mitglieder als auch die breite politische Öffentlichkeit besser und regelmäßiger informieren. Auch außerhalb der Wahlen zur Kammerversammlung sollten Kammermitglieder Möglichkeiten haben, in die Kammerarbeit eingebunden zu sein, etwa durch Mitarbeit in Kommissionen.
Vernetzung zu anderen Entscheidungsträger*innen ausbauen
Viele der für uns wichtigen und zentralen Aspekte werden nicht in der Psychotherapeutenkammer, sondern in anderen Gremien entschieden. Hierzu gehören die regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen, Ministerien, die Landesgesundheitskonferenz usw. Die Psychotherapeutenkammer sollte mit den jeweiligen Körperschaften und Behörden enger zusammenarbeiten und persönliche Kontakte pflegen, um die Anliegen der Psychotherapeut*innen deutlicher vertreten zu können.
Förderung von Frauen in der Berufspolitik
Trotz eines sehr hohen Frauenanteils in unserem Beruf finden sich nur vergleichsweise wenige Frauen in verantwortungsvollen berufspolitischen Positionen. Wir möchten dazu beitragen, dass mehr Frauen die Möglichkeit haben, solche Positionen zu besetzen und damit die vorgesehene Frauenquote mindestens zu erfüllen. Hierzu gehört etwa die Überprüfung jetziger Strukturen und der Regularien, wie Psychotherapeut*innen für berufspolitische Positionen gewählt oder rekrutiert werden.
Planung und Gestaltung von Kinder- und Jugendlichensymposien
Unter unserer Mitarbeit gestaltet der Ausschuss für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sehr erfolgreich jährliche Symposien mit aktuellen Themen. Dies soll beibehalten und verstetigt werden.
Entwicklung curricularer Fortbildungen
Um die Versorgung in der psychotherapeutischen Mitbehandlung somatischer Erkrankungen sowie die Behandlung spezieller Störungsbilder (ADHS bei Erwachsenen, Autismus, Psychotherapie für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung, Psychotherapie für alte Menschen …) weiter zu verbessern, möge die Kammer die Entwicklung curricularer Fortbildungen für diese Bereiche prüfen und etablieren. Neue Behandlungskonzepte und medizinische Aspekte sollten up to date vermittelt werden, um die Profession auf dem aktuellen Forschungsstand zu halten. Wichtig ist, dass diese Angebote von angestellten und niedergelassenen Kolleg*innen mit angemessenem Aufwand wahrgenommen werden können, damit eine hohe Inanspruchnahme zu einer tatsächlichen Verbesserung der Versorgung führen kann.
Fortbildungskonto
Wir möchten einen individualisierten Überblick auf das Fortbildungskonto mit direktem Zugang zum aktuellen Punktestand ermöglichen. Die digitale Einreichung von Teilnahmebescheinigungen zur Einbindung ins Fortbildungskonto möge geprüft und bestenfalls umgesetzt werden.
Bildung neuer Ausschüsse
Die sachgerechte Vorbereitung der Kammerarbeit findet in Ausschüssen statt, welche durch die Kammerversammlung eingerichtet werden. Hierfür ist es relevant, die Aktualität bestehender Ausschüsse zu überprüfen und bei Bedarf neue zu bilden. Die DGVT plus nutzt hier ihre fachverbandliche Expertise, um in der Psychotherapeutenkammer Ausschüsse und Kommissionen zu etablieren, die für eine erfolgreiche Zukunft der Psychotherapie im Gesundheitswesen notwendig erscheinen.
Fort- und Weiterbildung
Vor dem Hintergrund der neuen WBO für Psychotherapeut*innen und der noch fehlenden Finanzierungsgrundlage der Weiterbildung (WB) setzen wir uns dafür ein, dass
- die PTK NRW proaktiv für eine gesetzlich geregelte Zusatzfinanzierung der WB eintritt
- das heutige Qualifikationsniveau in der künftigen WB mindestens erhalten bleibt
- die PTK bei der Zulassung von WB-Stätten die Qualität im Fokus hat
- Psychotherapeut*innen in Weiterbildung (PtW) angemessen vergütet werden
- die PtW in WB-Stätten angestellt werden, in denen sie nicht überlastet werden und ihnen für Theorie, Selbsterfahrung und Supervision keine Kosten auferlegt werden
- der Teil der verfahrensbezogenen WB in den WB-Ambulanzen und Praxen und nicht in großen Klinik-Verbünden erfolgt
- Praxen, die als ambulante WB-Stätten dringend gebraucht werden, bei der Antragstellung unterstützt werden
- die umfassende Behandlungsqualifikation von PP und KJP ihren Wert behält
- PP und KJP Qualifizierungsmöglichkeiten erhalten, die denen der künftigen Psychotherapeut*innen nicht nachstehen
- die PTK Angestellte unterstützt, sich als WB-Befugte in die stationäre WB einbringen zu können
- Fort- und Weiterbildungen unbürokratisch beantragt werden können
- mehr Versorgungsaufträge für ST geschaffen werden
- die GT sozialrechtlich anerkannt wird
Digitalisierung
Wir setzen uns weiterhin für folgende Themenschwerpunkte ein:
- eine zukunftsorientierte und nachhaltige Telematik-Infrastruktur, deren Kosten vollständig gedeckt und deren Verantwortlichkeiten für die Datensicherheit transparent geregelt sind. Dabei gilt es, Regelungen zu finden, um die Laufzeit von Konnektoren und Zertifikaten längerfristig garantieren zu können, um somit die finanzielle Belastung und die Bürokratie zu verringern und Ressourcen zu schonen
- für eine Verbesserung der Schnittstellen und mehr Vereinheitlichungen zwischen den Landeskammern und der Bundespsychotherapeutenkammer. Besonders auf der Digitalisierungsebene findet aktuell zu wenig Vernetzung statt, wodurch Wissensvorsprünge nicht genügend geteilt werden
- verbesserte Möglichkeiten, um digitale Anwendungen (DiGAs, Apps, Onlinetherapien, KI-gestützte Methoden) unterstützend in therapeutische Prozesse zu integrieren und Praxisabläufe mit Digitalisierungsprozessen (Dokumentation, eArztbriefe, ePa) zu vereinfachen
- kritische Begleitung der Implementierung des in NRW geplanten QS-Verfahrens
- kritische Auseinandersetzung im Hinblick auf den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte der Patient*innen sowie unserer Mitglieder. Beispielsweise gilt es zu prüfen, in welchem Ausmaß die finanielle Beteiligung von Pharmafirmen den Datenschutz u. a. bei DiGAs beeinträchtigt
In der letzten Wahlperiode wurde auf unsere Anregung hin der Ausschuss Digitalisierung gegründet. Dabei wurden die hohe Komplexität verschiedenster Prozesse und das weite Themengebiet der Digitalisierung in unseren Berufsfeldern schnell deutlich. Zur Vereinfachung unserer Arbeit haben wir die o. g. Ziele formuliert und sehen gleichzeitig die Notwendigkeit einer besseren Vernetzung auf Landes- und Bundesebene. Neben den Chancen der Digitalisierung, die als Fortbildung zum Beispiel in Form von (Online-) Workshops auch weiter für die Mitglieder angeboten werden sollen, gilt es auch, die Forderungen nach mehr Datenschutz und Transparenz zu prüfen und dabei eine bessere Kommunikationsstruktur mit den Psychotherapeut*innen zu schaffen.
Sozial-ökologische Krisen
Wir setzen uns ein für:
- die Förderung einer klima- und krisensensiblen Versorgungsstruktur
- die Etablierung klimabezogener Aus-, Fort- und Weiterbildung
- die Förderung von Klimaschutz in Institutionen des Gesundheitswesens
- den Ausbau von Strategien zur psychologischen ersten Hilfe und Notfallversorgung bei Extremwetterereignissen
- den Ausbau kultursensibler Psychotherapie und Gesundheitsversorgung bei zunehmender Flucht und Migration in Folge von Krisen
- die Kommunikation der gesundheitlichen und sozialen Auswirkungen in die Politik und in die Allgemeinbevölkerung
- die Fortführung von Divestment im Versorgungswerk
- die Berücksichtigung der besonderen Betroffenheit von Kindern und Jugendlichen
- Demokratieförderung
Psychotherapeut*innen haben die berufsethische Verpflichtung, die psychische Gesundheit der Menschen zu erhalten und zu fördern. Genauso sind wir verpflichtet, uns für die Erhaltung und Förderung der ökologischen und soziokulturellen Lebensgrundlagen einzusetzen. Wir engagieren uns für die Schaffung bestmöglicher Voraussetzungen für eine gelingende sozial-ökologische Transformation, damit wir Psychotherapeut*innen unseren wichtigen Aufgaben auch in einer sich verändernden Welt weiterhin angemessen nachgehen können.