Für diese Themenschwerpunkte machen wir uns stark:

Niedergelassene

Um die ambulante psycho­thera­peutische Versor­gung zu verbessern, wollen wir gemeinsam und auf Augen­höhe mit der Politik und den anderen Ver­treter*innen in der Gesund­heits­versor­gung, Ideen erarbeiten, sinn­volle Weiter­entwick­lungen mit­gestalten und verwirk­lichen.

Reelle Bedarfs­planung unter Beach­tung regio­naler Unter­schiede
Auf dem Land und im Ruhr­gebiet sind die durch­schnitt­lichen Warte­zeiten auf einen ambu­lanten Psycho­thera­pie­platz, un­geachtet der bisher getroffenen Maß­nahmen, noch immer un­verhältnis­mäßig hoch. Wir fordern die konse­quente Ein­führung und Um­setzung einer realitäts­nahen Bedarfs­planung, um damit allen psychisch erkrankten Menschen, unab­hängig von ihrem Wohn­ort, eine leit­linien­gerechte ambu­lante Psycho­therapie in dem Verfahren ihrer Wahl zu ermöglichen.

Berück­sichtigung der (wirt­schaftl­ichen) Interessen der Nieder­gelassenen und Ein­haltung wissen­schaft­licher Stan­dards bei der Erpro­bung des geplan­ten QS-Verfah­rens in NRW
Mit In­kraft­treten der geplanten Erpro­bung des QS-Verfahrens in NRW kommt auf die nieder­gelassenen Kolleg*innen ein erheb­licher büro­kratischer Mehr­auf­wand zu. Wir werden uns dafür einsetzen, dass dieser so gering wie möglich gehalten und nicht zuletzt ange­messen vergütet wird. Darüber hinaus fordern wir eine unab­hängige Evalu­ation und wissen­schaftl­iche Fun­dierung der QS-Maß­nahmen.

Freie Aus­gestaltung der Berufs­tätig­keit und Abbau der büro­kratischen Hürden bei der Um­setzung verschie­dener Praxis­orga­nisa­tions­formen
Uns ist der Erhalt der inhaber*innen­geführten Einzel­praxis durch personen­gebundene Zulassungen in Wahl­freiheit der Arbeits­form und unter Berück­sich­tigung der Viel­falt der (Praxis-)Organisations­formen wichtig. Dazu gehört auch, dass die inhaber*innengeführte Einzel­praxis unter wirt­schaft­lichen Gesichts­punkten eine rea­lis­tische Option der Berufs­ausübung bleibt.
Wir plädieren für eine realitäts­nahe Defi­nition eines voll aus­gefüllten Versorgungs­auftrages. Die bestehenden Praxis­orga­nisa­tions­formen (Job-Sharing, Anstellung, MVZ) sollen aus einer psycho­thera­peutischen Perspek­tive kritisch über­prüft, verein­facht und den besonderen Begeben­heiten psycho­thera­peutischer Praxen angepasst werden. Dabei sollen auch neue flexi­blere Modelle der Praxis­über­gabe und Koope­ration ent­wickelt werden, die sich an den Lebens­wirklich­keiten von Psycho­thera­peut*innen orien­tieren und unter anderem die Verein­barkeit von Beruf und Familie verbessern.

Evidenz­basierte Versorgungs­forschung
Wir verstehen die Psycho­thera­pie als ein wissen­schaft­lich fundiertes Verfah­ren zur Behand­lung psychischer Störungen. Dies schließt die kon­tin­uier­liche Weiter­entwicklung und ständige Qualitäts­sicherung durch evidenz­basierte Versor­gungs­forschung mit ein.

Psycho­thera­peutische Exper­tise in der Ent­wicklung und Etablierung neuer Behandl­ungs­konzepte
Es braucht eine Flexi­bilisierung und angemessene Ver­gütung der Behand­lungs­möglich­keiten unter Verant­wortung von Psycho­thera­peut*innen, um Menschen mit unter­schied­lichem Bedarf opti­mal helfen zu können. Die Zusammen­arbeit mit Psychia­ter*innen und anderen betei­igten (psycho­sozialen) Berufs­gruppen (Ergo­thera­peut*innen, Logo­päd*innen, psychia­trischer Kranken­pflege, Beratungs­stellen, Sozio­thera­peut*innen, Dol­metscher*innen, etc.) muss erleich­tert werden sowie Ein­gang in die Behand­lungs­konzepte und Vergütungs­regeln finden.
Es darf nicht allein von der Dia­gnose abhängig gemacht werden, welcher Behand­lungs­bedarf not­wendig und ange­messen ist. Dies muss indiv­iduell, fach­kundig und leit­linien­gerecht von den behan­delnden Psycho­thera­peut*innen ent­schieden werden können. Indi­ka­tion und not­wendige Behand­lung müssen im Rahmen einer koor­dinierten Versor­gung in der Hand von Psycho­thera­peut*innen bleiben.
Psycho­thera­peut*innen sind bei der Ent­wicklung von neuen Konzepten stets auf Augen­höhe mit Fach­ärzt*innen ein­zu­beziehen.

Büro­kratie­abbau und Anpassung der Vergü­tung bezüglich der Behand­lung von Privat­patient*innen
Die Über­arbeitung der GOP (GOÄ) ist über­fällig. Wir halten die An­passung der einzelnen psycho­thera­peutischen Ziffern an die mittler­weile eta­blierte Versor­gungs­land­schaft wie auch die Anpassung der Vergütungs­sätze für unab­dingbar.

Büro­kratie­abbau und Vergütungs­gerechtig­keit
Wir setzen uns für die Über­prüfung des Struktur­zuschlags ein und streben eine An­gleichung des Honorars für proba­torische Sitzungen an die Richt­linien­therapie an. Wir wollen den Büro­kratie­abbau weiter voran­reiben, damit wir mehr Zeit für unsere eigentliche Tätig­keit, die psycho­thera­peutische Arbeit mit unseren Pati­ent*innen, haben.

Befugnis­erwei­terungen für Nieder­gelassene
Wir stehen für die konse­quente Um­setzung der Gleich­stellung von Psycho­thera­peut*innen zu Fach­ärzt*innen. Dies sollte sich in der sukzes­siven Befugnis­erweit­erung um Arbeits­unfähig­keiten, Verord­nung von Logo­pädie und Über­weisungs­befug­nis zu Fach­ärzt*innen nieder­schlagen.
Wir halten es jedoch auch für not­wendig, in Zukunft besser zu berück­sichtigen, dass die Befugnis­erwei­terungen ein besonderes Infor­ma­tions­bedürfnis auf Seiten der Leistungs­erbrin­ger*innen mit sich bringen, dass sich Verord­nungs­gewohn­heiten nur mittel­fristig ent­wickeln und dass die im ärzt­lichen Bereich eta­blierten Prinzi­pien von Leistungs­ober­grenzen oder Fach­gruppen­durch­schnitten für die Psycho­thera­peut*innen neu und auf­grund der Hetero­genität psycho­thera­peutischer Praxen (Spezia­li­sierungen, Unter­schiede zwischen Erwach­senen und KiJu-Thera­peut*innen, Verfahrens­unter­schiede) auch nur bedingt auf diese über­trag­bar sind.

Im Rahmen der Ver­netzung zu anderen Ent­schei­dungs­träger*innen, wollen wir uns über die explizit kammer­spezi­fischen Themen auch für die Mög­lich­keit der bedarfs­gerechten Ab­rechnung ambu­lanter Leis­tungen während (teil-)stationärer Aufent­halte und mehr Trans­parenz durch die KV bzgl. der Kommu­nikation und Ab­rechnungs­gestaltung gegen­über den Leistungs­erbringer*innen ein­setzen.

… und um das alles besser durch­zusetzen, streben wir eine bessere Ab­bildung der Versorgungs­realität in den Ent­scheidungs­gremien an. Die antei­lige Besetzung dieser Gremien sollte sich gemäß der verschie­denen, an der Versor­gung beteil­igten Berufs­gruppen (psycho­lo­gische wie auch ärzt­liche Psycho­thera­peut*innen) und der unter­schied­lichen Richt­linien­verfahren ver­teilen.

Angestellte

Wir setzen uns ein für:

  • eine bessere Vergütung angestellter Psycho­thera­peut*innen; wir fordern eine Mindest-Hono­rierung nach Ent­gelt­gruppe 15 TV-L/TVöD
  • formale Grund­lagen für Auf­stiegs­mög­lich­keiten in Leitungs­funk­tionen für KJP und PP und Aus­bau der Fort­bil­dungs­angebote der PTK NRW für Leitungs­kräfte
  • die An­erken­nung psycho­thera­peutischer Arbeit in allen Arbeits­kontexten
  • beson­ders in Jugend­hilfe und Bera­tungs­stellen müssen wir die Wahr­neh­mung der beson­deren Kom­peten­zen von KJP/PP hervor­heben
  • die verbind­l;iche Fest­legung von Stellen­besetzungen mit PP/KJP in Kliniken, Jugend­hilfe und Bera­tungs­stellen
  • eine Förde­rung von Koope­ra­tionen für eine effek­tive pati­ent*innen­orien­tierte Arbeit durch sektoren­über­greifen­de, inte­grierte Versor­gungs­ansätze und Kon­zepte
  • die Schaffung fairer und attrak­tiver Arbeits­verhält­nisse für Kolleg*in­nen in An­stellung und Job-Sharing in Psycho­thera­pie-Praxen
  • die Förde­rung von wohn­ort­nahen, nieder­schwel­ligen Psycho­thera­pie­ange­boten für unter­versorg­te Pati­ent*innen­gruppen, z. B. für Men­schen mit kogni­tiven Be­ein­träch­tigungen, Men­schen in Armut, alte Menschen etc.
  • einen verstärk­ten Aus­bau der Arbeits­felder „Präven­tion und betrieb­liche Gesund­heits­förde­rung“ und dies­bezüg­lichen Aktivit­äten durch die Psycho­thera­peuten­kammer NRW

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Die DGVT und der DGVT-BV vertreten deutschlandweit eine große Anzahl Kinder- und Jugend­lichen­psycho­thera­peut*innen: 2.766 KJP; hinzu kommen zahlreiche PiA (1.388 Kinder- und Jugend­lichen­psycho­thera­peut*innen in Ausbildung) – allein in NRW sind 859 approbierte KJP Mitglied von DGVT und DGVT-BV.

In Zusammenarbeit mit dem VfSP (Verbund für Systemische Psychotherapie (dem auch die DGSF (Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie) und SG (Systemische Gesellschaft) angehören) und der GwG (Gesellschaft für Personenzentrierte Psychotherapie und Beratung) vertreten wir nicht nur die verhaltenstherapeutisch arbeitenden Kinder- und Jugend­lichen­psycho­thera­peut*innen, sondern stehen für eine verfahrens- sowie verbändeübergreifende Vertretung der KJP in der Kammer und setzen uns auch in Zukunft für den Erhalt der Methodenvielfalt in der psychotherapeutischen Versorgung ein. Wir vertreten gleichermaßen Interessen selbstständiger sowie angestellter KJP.

Sicherung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen

Die Sicherung einer guten Versorgung für Kinder und Jugendliche ist uns ein besonderes Anliegen. Auch nach der Reform sollte die Eigenständigkeit der Kinder- und Jugend­lichen­psycho­thera­pie aufrechterhalten werden, wenn auch juristisch nicht mehr in Form eines eigenen Berufsstandes, so doch in Organisationsformen. Ein ausreichender Anteil von theoretischen und praktischen Studieninhalten zum Thema Kinder- und Jugend­lichen­psycho­thera­pie ist nicht durchgängig sichergestellt für alle zukünftigen Kolleg*innen, die mit Kindern, Jugendlichen und Familien arbeiten möchten. Zumindest die Finanzierung der sich anschließenden fach­psycho­thera­peutischen Weiterbildung in diesem Gebiet muss finanziell realistisch so ausgestaltet werden, dass die Weiterzubildenden oder die Weiterbildungs­befugten nicht zusätzlich belastet werden. Vertiefende Inhalte müssen in hoher Qualität für alle Absolvent*innen des neuen Studienganges zur Verfügung stehen. Auch sollte sichergestellt werden, dass Kolleg*innen, die sich für die Behandlung von Kindern und Jugend­lichen qualifizieren, frühzeitig bereits entsprechende Erfahrungen, auch im weiteren Lebensumfeld der Kinder und Jugendlichen (wie Jugendhilfe, Schulen, Beratungsstellen etc.), sammeln, weshalb der institutionellen Weiterbildung eine besondere Bedeutung zukommt.

Erstattung von besonderem Aufwand und Diagnostikmaterial

Kinder und Jugendliche leben in Systemen. Die Einbindung dieser in eine Therapie ist unabdingbar für deren Erfolg. Das bedeutet für uns KJPs einen enormen Aufwand an Telefonaten und / oder Besuchen (Schulbesuche, Wohngruppengespräche, HPG´s und Weitere). Tatsächlich fehlt es im EBM jedoch an Möglichkeiten, diesen Aufwand gerecht vergütet zu bekommen. Die Ziffern, die den Therapeut*innen als „Hausbesuche“ zur Verfügung stehen, bilden nicht annähernd den Aufwand ab, den wir durch Fahrtzeiten und entstehende Ausfälle in den Praxen haben. Hier muss nachgebessert werden. Zudem werden Telefonate nach einer kurzen positiven Änderung in Zeiten der Pandemie, die gerade von KJPs viel genutzt wurde, nun wieder über die Grundpauschale abgedeckt. Mehr als üblicherweise Psychologische Psycho­thera­peut*innen stecken KJPs jedoch um ein vielfaches Mehr an Zeit in Telefonate mit Bezugspersonen, Schulen, Jugendamt und weiteren. Dies sollte sich zusätzlich über eine Möglichkeit der Abrechnung abbilden.

In der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist eine ausführliche Diagnostik (inkl. allgemeiner Leistungsfähigkeit etc.) oft umfangreicher als in der Behandlung von Erwachsenen. Hinzu kommt, dass für die Untersuchung aller Altersgruppen häufig ein Vielfaches an Testmaterialien angeschafft werden muss, dies z.T. regelmäßig, da Verfahren überarbeitet und aktualisiert werden. Diese Mehraufwendungen in der Kinder- und Jugend­lichen­psycho­thera­pie bilden sich jedoch nicht im Honorar ab. Wir fordern daher eine Anpassung des Diagnostik-Honorars bzw. die Erstattung der Kosten für die Diagnostik­materialien.

Prävention in KiTas und Schulen und mit Bezugspersonen fördern

Die besondere Expertise der Kinder- und Jugend­lichen­psycho­thera­pie kann und sollte dafür genutzt werden, bereits frühzeitig (in Kindertagesstätten und Schulen) präventiv psychotherapeutisches Fachwissen an die Erzieher*innen, Lehrer*innen, Eltern sowie Kinder und Jugendlichen selbst zu vermitteln. Dies könnte u. a. die Themenbereiche Umgang mit Gefühlen, Wahrnehmen, Äußern und Durchsetzen von Bedürfnissen, ausgewogene Lebensführung, sowie Gesundheits­verhalten beinhalten. Die wenigen Angebote, die von KJPs in Beratungsstellen geleistet werden, reichen hierfür nicht aus und sind von den Kommunen oft schlecht finanziert. Wir setzen uns für eine Ausweitung der Möglichkeiten, therapeutische Expertise in Einrichtungen des täglichen Lebens einfließen zu lassen und dies entsprechend abrechnen zu können ein.

Ebenfalls präventiv könnte in unserer Arbeit sein, informative Gruppen mit Bezugspersonen oder auch Multifamiliengruppen zu bestimmten Themen wie ADHS, SVV, Umgang mit Gefühlen, Depressionen im Kindes- und Jugendalter oder auch thematisch übergreifend durchführen zu können, ohne dass diese Kinder therapeutisch in der Praxis angebunden sind. Der Bedarf an Therapieplätzen ist noch immer nicht annähernd gedeckt und so könnte man in der Wartezeit auf einen Therapieplatz Unterstützung und Austausch anbieten. Ohne die Kinder jedoch in Einzeltherapie zu haben, ist eine solche Gruppe bisher nicht abrechenbar.

PTK-Symposium für Kinder- und Jugend­lichen­psycho­thera­apie

In der letzten Legislatur hat der KJP-Ausschuss mit unserer Mitwirkung eigene Symposien für Kinder- und Jugend­lichen­psycho­thera­pie geplant und durchgeführt. Wir wollen weiterhin dazu beitragen, dass diese sehr gut besuchten, thematisch breiten und aktuellen Symposien weiter jährlich angeboten werden. Dabei ist uns besonders daran gelegen, dies verfahrens- sowie tätigkeitsübergreifend zu gestalten.

Bezahlung und Leitungsfunktionen in Anstellungsverhältnissen

Besonders im Bereich der Kinder- und Jugend­lichen­psycho­thera­pie werden angestellte Kolleg*innen in Kliniken und Beratungsstellen etc. häufig nach wie vor nicht gemessen an ihrer Qualifikation (Approbation) vergütet. Auch gibt es nach wie vor kaum Leitungsfunktionen für Kinder- und Jugend­lichen­psycho­thera­peut*innen in Jugendhilfeeinrichtungen oder Psychiatrien. Hier ist verstärkte Lobbyarbeit zu leisten. Angestellte sollten generell stärker in den Fokus der Kammer rücken.

Verbesserung der Versorgungsdichte im KJP-Bereich

Da besonders im Bereich der Kinder- und Jugend­lichen­psycho­thera­pie viele Behandlungsplätze fehlen und die Wohnortnähe eine große Rolle spielt, sind nicht nur die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen in der Bedarfsplanung zu berücksichtigen. Entscheidend ist auch, niedergelassenen Kolleg*innen flexible Möglichkeiten im Bereich der Anstellung, des Jobsharings oder anderer Praxis­organisations­formen zu eröffnen, um zunächst die Vollauslastung aller vorhandenen Kassensitze zu gewährleisten. Wir setzen uns daher für einen deutlichen Bürokratie­abbau in der Ausgestaltung von Praxis­gemein­schaften und Gemeinschafts­praxen ein.

Opt-Out Verfahren im Bereich der elektronischen Patientenakte für Minderjährige

Die Bundesregierung hat entschieden, dass zum 01.01.2025 jede*r Patient*in der Eröffnung einer elektronischen Patientenakte aktiv widersprechen muss. Für Minderjährige bedeutet diese Entscheidung, dass die Sorge­berechtigten aktiv gegen die Einrichtung einer E-Akte für ihre Kinder/Mündel vorgehen müssten. Da es im Bereich der Kinder- und Jugend­lichen­psycho­thera­pie um hoch sensible Daten geht, die für andere Behand­ler*innen einsehbar würden und auch Sicherheits­lücken im Datenschutz zum Opfer fallen könnten, sehen wir Persönlichkeits­rechte von Minderjährigen gefährdet und setzen uns für deutliche Nachbesserungen bei diesen Entscheidungen ein.

Systemische Therapie muss in der Versorgung ankommen

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 18. Januar die Aufnahme der Systemischen Therapie für Kinder und Jugendliche in die Psychotherapie-Richtlinie beschlossen. Das ist mehr als 15 Jahre nach der berufsrechtlichen Anerkennung ein Meilenstein, für den wir uns ebenfalls eingesetzt haben. Nun geht es darum, dass diese neue Leistung auch tatsächlich in der ambulanten Versorgung ankommt. Daher setzen wir uns für entsprechende Versorgungsaufträge und eine Stärkung der Systemischen Therapie ein.

Kammerarbeit

Wir streben eine Psycho­­thera­­peuten­­kammer an, die dem demo­grafischen Wandel und dem Wandel in den An­sprüchen ihrer Mit­glieder lang­fristig gewachsen ist und fach­fremden Beeinflussungs­wünschen erfolg­reich entgegen­tritt.

Unser Ziel liegt in einer besseren Versorgung von Menschen mit psychischen Problemen und Erkran­kungen. Wir möchten unser Wissen und unsere Fähig­keiten einsetzen, um durch Präven­tion und Behandlung zu einer Stärkung der psychischen Gesund­heit der Bevöl­kerung beizu­tragen. Daher muss aus unserer Sicht auch die Arbeit in der Kammer von diesem Gedanken getragen sein. Rein macht­politische Über­legungen sollten in unseren Hand­lungen keine Rolle spielen.

Professionalität und Wirtschaft­lich­keit
Gemäß des Leitbilds der Psycho­thera­peuten­kammer NRW sehen wir uns der Qualität und Professio­nalität der Kammer­arbeit besonders verpflichtet.
Hierzu streben wir eine offene, kollegiale Diskussion in Akzeptanz der psycho­thera­peu­tischen Entwick­lungen und Verfahren an.
Hinsichtlich der Wirt­schaft­lich­keit präferieren wir klare Strukturen und eine funktions­gerechte Aufgaben­teilung. Hierbei sind wir uns der Verant­wortung gegen­über unseren Mit­gliedern bewusst und setzen uns dafür ein, Kammer­beiträge sparsam und ziel­gerichtet einzusetzen.
Als Delegierte sind wir uns unserer Möglich­keiten und der Verant­wortung bei Steuerung und Kontrolle der Aus­richtung und des Handelns der Kammer über die Kammer­versamm­lung und den Vorstand voll bewusst.

Kooperationen ausbauen – Zusammen­arbeit stärken
Um die Wirkung der Psycho­thera­peut*innen auf die politische Öffentlich­keit zu stärken, möchten wir verbände- und verfahrens­übergreifend die Zusammen­arbeit stärken. Uns ist es wichtig, hier neue Impulse zu setzen; statt „Zusammen­arbeit, wenn nötig“ möchten wir „Zusammen­arbeit, wenn möglich“ leben.
Darum setzen wir uns generations- und tätigkeits­übergreifend für einen fairen und werts­chätzenden interkollegialen Umgang miteinander ein. Reine Verbands­interessen müssen weniger im Vorder­grund stehen. Dies ist für die DGVT und die mit uns verbundenen Verbände schon lange ein Punkt, für den wir uns einsetzen.

Transparenz
Die begonnenen Bemühungen, die Arbeit der Psycho­thera­peuten­kammer für alle Mitglieder trans­parenter und damit auch greif­barer und näher zu machen, müssen weiter­geführt und ausgebaut werden. Der Kontakt zwischen Kammer und Mit­gliedern soll unbüro­kratisch und wert­schätzend sein, damit wir Psycho­thera­peut*innen die Kammer wirklich als unsere Vertretung wahr­nehmen. Die Kammer sollte hierfür sowohl ihre Mit­glieder als auch die breite politische Öffent­lich­keit besser und regel­mäßiger informieren. Auch außerhalb der Wahlen zur Kammer­versamm­lung sollten Kammer­mit­glieder Möglich­keiten haben, in die Kammer­arbeit eingebunden zu sein, etwa durch Mit­arbeit in Kommissionen.

Vernetzung zu anderen Entschei­dungs­träger*innen ausbauen
Viele der für uns wichtigen und zentralen Aspekte werden nicht in der Psycho­thera­peuten­kammer, sondern in anderen Gremien entschieden. Hierzu gehören die regionalen Kassen­ärztlichen Vereini­gungen, Ministerien, die Landes­gesundheits­konferenz usw. Die Psycho­thera­peuten­kammer sollte mit den jeweiligen Körper­schaften und Behörden enger zusammen­arbeiten und persönliche Kontakte pflegen, um die Anliegen der Psycho­thera­peut*innen deutlicher vertreten zu können.

Förderung von Frauen in der Berufs­politik
Trotz eines sehr hohen Frauen­anteils in unserem Beruf finden sich nur vergleichs­weise wenige Frauen in verant­wortungs­vollen berufs­politischen Positionen. Wir möchten dazu bei­tragen, dass mehr Frauen die Möglich­keit haben, solche Positionen zu besetzen und damit die vorgesehene Frauen­quote mindestens zu erfüllen. Hierzu gehört etwa die Über­prüfung jetziger Strukturen und der Regu­larien, wie Psycho­thera­peut*innen für berufs­politische Positionen gewählt oder rekrutiert werden.

Planung und Gestaltung von Kinder- und Jugend­lichen­symposien
Unter unserer Mit­arbeit gestaltet der Aus­schuss für Kinder- und Jugend­lichen­psycho­thera­pie sehr erfolg­reich jähr­liche Symposien mit aktu­ellen Themen. Dies soll bei­behalten und verstetigt werden.

Entwicklung curricularer Fort­bildungen
Um die Versorgung in der psycho­thera­peu­tischen Mit­behandlung soma­tischer Erkrankungen sowie die Behand­lung spezieller Störungs­bilder (ADHS bei Erwachsenen, Autis­mus, Psycho­thera­pie für Menschen mit intellek­tueller Beein­träch­tigung, Psycho­thera­pie für alte Menschen …) weiter zu verbessern, möge die Kammer die Entwicklung curri­cularer Fort­bildungen für diese Bereiche prüfen und etablieren. Neue Behandlungs­konzepte und medizi­nische Aspekte sollten up to date vermittelt werden, um die Profession auf dem aktuellen Forschungs­stand zu halten. Wichtig ist, dass diese Angebote von an­gestellten und nieder­gelassenen Kolleg*innen mit angemes­senem Auf­wand wahr­genommen werden können, damit eine hohe In­anspruch­nahme zu einer tat­sächlichen Verbesserung der Versor­gung führen kann.

Fortbildungskonto
Wir möchten einen individualisierten Über­blick auf das Fort­bildungs­konto mit direktem Zugang zum aktuellen Punkte­stand ermöglichen. Die digitale Ein­reichung von Teil­nahme­bescheini­gungen zur Ein­bindung ins Fort­bildungs­konto möge geprüft und besten­falls umgesetzt werden.

Bildung neuer Ausschüsse
Die sach­gerechte Vor­bereitung der Kammer­arbeit findet in Aus­schüssen statt, welche durch die Kammer­versamml­ung ein­gerichtet werden. Hierfür ist es rele­vant, die Aktu­alität bestehender Aus­schüsse zu überprüfen und bei Bedarf neue zu bilden. Die DGVT plus nutzt hier ihre fach­verband­liche Exper­tise, um in der Psycho­thera­peuten­kammer Auss­chüsse und Kommis­sionen zu etablieren, die für eine erfolg­reiche Zukunft der Psycho­thera­pie im Gesund­heits­wesen not­wendig erscheinen.

Fort- und Weiterbildung

Vor dem Hinter­grund der neuen WBO für Psycho­thera­peut*innen und der noch fehlenden Finan­zierungs­grund­lage der Weiter­bildung (WB) setzen wir uns dafür ein, dass

  • die PTK NRW proaktiv für eine gesetzlich geregelte Zusatz­finan­zierung der WB eintritt
  • das heutige Quali­fika­tions­niveau in der künftigen WB min­destens erhalten bleibt
  • die PTK bei der Zulassung von WB-Stätten die Qualität im Fokus hat
  • Psycho­thera­peut*innen in Weiter­bildung (PtW) an­gemessen vergütet werden
  • die PtW in WB-Stätten angestellt werden, in denen sie nicht über­lastet werden und ihnen für Theorie, Selbst­erfahrung und Super­vision keine Kosten auf­erlegt werden
  • der Teil der verfahrens­bezogenen WB in den WB-Ambu­lanzen und Praxen und nicht in großen Klinik-Verbünden erfolgt
  • Praxen, die als ambu­lante WB-Stätten dringend gebraucht werden, bei der Antrag­stellung unter­stützt werden
  • die umfas­sende Behand­lungs­quali­fika­tion von PP und KJP ihren Wert behält
  • PP und KJP Qua­lifizie­rungs­möglich­keiten erhalten, die denen der künftigen Psycho­thera­peut*innen nicht nach­stehen
  • die PTK An­gestellte unter­stützt, sich als WB-Befugte in die statio­näre WB ein­bringen zu können
  • Fort- und Weiter­bildungen unbüro­kratisch bean­tragt werden können
  • mehr Ver­sorgungs­auf­träge für ST geschaffen werden
  • die GT sozial­rechtl­ich an­erkannt wird

Digitalisierung

Wir setzen uns weiter­hin für folgende Themen­schwer­punkte ein:

  • eine zukunfts­orientierte und nach­haltige Telematik-Infra­struktur, deren Kosten voll­ständig gedeckt und deren Ver­ant­wort­lich­keiten für die Daten­sicher­heit trans­parent geregelt sind. Dabei gilt es, Rege­lungen zu finden, um die Lauf­zeit von Konnek­toren und Zertifi­katen länger­fristig garan­tieren zu können, um somit die finan­zielle Belas­tung und die Büro­kratie zu verringern und Ressourcen zu schonen
  • für eine Verbes­serung der Schnitt­stellen und mehr Verein­heit­lichungen zwischen den Landes­kammern und der Bundes­psycho­thera­peuten­kammer. Beson­ders auf der Digi­tali­sierungs­ebene findet aktuell zu wenig Ver­netzung statt, wodurch Wissens­vorsprünge nicht genügend geteilt werden
  • verbesserte Möglich­keiten, um digitale An­wen­dungen (DiGAs, Apps, Online­therapien, KI-gestützte Methoden) unter­stützend in thera­peu­tische Prozesse zu integrieren und Praxis­abläufe mit Digi­tali­sierungs­prozessen (Doku­men­tation, eArzt­briefe, ePa) zu vereinf­achen
  • kritische Beglei­tung der Im­plemen­tierung des in NRW geplanten QS-Verfah­rens
  • kritische Aus­ein­ander­setzung im Hin­blick auf den Daten­schutz und die Persön­lichkeits­rechte der Pati­ent*innen sowie unserer Mit­glieder. Bei­spiels­weise gilt es zu prüfen, in welchem Aus­maß die finan­ielle Betei­li­gung von Pharma­firmen den Daten­schutz u. a. bei DiGAs beein­trächtigt

In der letzten Wahl­periode wurde auf unsere Anregung hin der Aus­schuss Digi­tali­sierung gegründet. Dabei wurden die hohe Kom­plexi­tät verschie­denster Prozesse und das weite Themen­gebiet der Digi­tali­sierung in unseren Berufs­feldern schnell deut­lich. Zur Verein­fachung unserer Arbeit haben wir die o. g. Ziele formu­liert und sehen gleich­zeitig die Not­wendig­keit einer besseren Ver­netzung auf Landes- und Bundes­ebene. Neben den Chancen der Digi­tali­sierung, die als Fort­bildung zum Beispiel in Form von (Online-) Work­shops auch weiter für die Mit­glieder ange­boten werden sollen, gilt es auch, die Forde­rungen nach mehr Daten­schutz und Trans­parenz zu prüfen und dabei eine bessere Kommu­nika­tions­struk­tur mit den Psycho­thera­peut*innen zu schaffen.

Sozial-ökologische Krisen

Wir setzen uns ein für:

  • die Förderung einer klima- und krisen­sensiblen Versor­gungs­struktur
  • die Eta­blie­rung klima­bezogener Aus-, Fort- und Weiter­bildung
  • die Förde­rung von Klima­schutz in Insti­tu­tionen des Gesund­heits­wesens
  • den Aus­bau von Strate­gien zur psycho­lo­gischen ersten Hilfe und Notfall­versor­gung bei Extrem­wetter­ereig­nissen
  • den Aus­bau kultur­sensibler Psycho­therapie und Gesund­heits­versor­gung bei zuneh­mender Flucht und Migra­tion in Folge von Krisen
  • die Kommu­nika­tion der gesund­heit­lichen und sozialen Aus­wirkungen in die Politik und in die All­gemein­bevöl­kerung
  • die For­tführung von Divest­ment im Versor­gungs­werk
  • die Berück­sichtigung der beson­deren Betroffen­heit von Kindern und Jugend­lichen
  • Demo­kratie­förderung

Psycho­thera­peut*innen haben die beruf­sethische Verpflich­tung, die psychische Gesund­heit der Menschen zu erhal­ten und zu fördern. Genauso sind wir verpflich­tet, uns für die Erhal­tung und Förder­ung der ökolo­gischen und sozio­kultu­rellen Lebens­grundl­agen ein­zu­setzen. Wir enga­gieren uns für die Schaffung best­möglicher Voraus­setzungen für eine gelin­gende sozial-ökologische Trans­formation, damit wir Psycho­thera­peut*innen unseren wichtigen Auf­gaben auch in einer sich verän­dernden Welt weiter­hin an­gemes­sen nach­gehen können.

Niedergelassene

Um die ambulante psychotherapeutische Versorgung zu verbessern, wollen wir gemeinsam und auf Augenhöhe mit der Politik und den anderen Vertreter*innen in der Gesundheitsversorgung, Ideen erarbeiten, sinnvolle Weiterentwicklungen mitgestalten und verwirklichen.

Reelle Bedarfsplanung unter Beachtung regionaler Unterschiede
Auf dem Land und im Ruhrgebiet sind die durchschnittlichen Wartezeiten auf einen ambulanten Psychotherapieplatz, ungeachtet der bisher getroffenen Maßnahmen, noch immer unverhältnismäßig hoch. Wir fordern die konsequente Einführung und Umsetzung einer realitätsnahen Bedarfsplanung, um damit allen psychisch erkrankten Menschen, unabhängig von ihrem Wohnort, eine leitliniengerechte ambulante Psychotherapie in dem Verfahren ihrer Wahl zu ermöglichen.

Berücksichtigung der (wirtschaftlichen) Interessen der Niedergelassenen und Einhaltung wissenschaftlicher Standards bei der Erprobung des geplanten QS-Verfahrens in NRW
Mit Inkrafttreten der geplanten Erprobung des QS-Verfahrens in NRW kommt auf die niedergelassenen Kolleg*innen ein erheblicher bürokratischer Mehraufwand zu. Wir werden uns dafür einsetzen, dass dieser so gering wie möglich gehalten und nicht zuletzt angemessen vergütet wird. Darüber hinaus fordern wir eine unabhängige Evaluation und wissenschaftliche Fundierung der QS-Maßnahmen.

Freie Ausgestaltung der Berufstätigkeit und Abbau der bürokratischen Hürden bei der Umsetzung verschiedener Praxisorganisationsformen
Uns ist der Erhalt der inhaber*innengeführten Einzelpraxis durch personengebundene Zulassungen in Wahlfreiheit der Arbeitsform und unter Berücksichtigung der Vielfalt der (Praxis-)Organisationsformen wichtig. Dazu gehört auch, dass die inhaber*innengeführte Einzelpraxis unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine realistische Option der Berufsausübung bleibt.

Wir plädieren für eine realitätsnahe Definition eines voll ausgefüllten Versorgungsauftrages. Die bestehenden Praxisorganisationsformen (Job-Sharing, Anstellung, MVZ) sollen aus einer psychotherapeutischen Perspektive kritisch überprüft, vereinfacht und den besonderen Begebenheiten psycho-therapeutischer Praxen angepasst werden. Dabei sollen auch neue flexiblere Modelle der Praxisübergabe und Kooperation entwickelt werden, die sich an den Lebenswirklichkeiten von Psychotherapeut*innen orientieren und unter anderem die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern.

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Evidenzbasierte Versorgungsforschung
Wir verstehen die Psychotherapie als ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur Behandlung psychischer Störungen. Dies schließt die kontinuierliche Weiter-entwicklung und ständige Qualitätssicherung durch evidenzbasierte Versorgungsforschung mit ein.

Psychotherapeutische Expertise in der Entwicklung und Etablierung neuer Behandlungskonzepte
Es braucht eine Flexibilisierung und angemessene Vergütung der Behandlungsmöglichkeiten unter Verantwortung von Psychotherapeut*innen, um Menschen mit unterschiedlichem Bedarf optimal helfen zu können. Die Zusammenarbeit mit Psychiater*innen und anderen beteiligten (psychosozialen) Berufsgruppen (Ergotherapeut*innen, Logopäd*innen, psychiatrischer Krankenpflege, Beratungsstellen, Soziotherapeut*innen, Dolmetscher*innen, etc.) muss erleichtert werden sowie Eingang in die Behandlungskonzepte und Vergütungsregeln finden. Des Weiteren sollte die Weiterführung der Richtlinienpsychotherapie auch während (teil-)stationärer Aufenthalte ermöglicht werden.

Es darf nicht allein von der Diagnose abhängig gemacht werden, welcher Behandlungsbedarf notwendig und angemessen ist. Dies muss individuell, fachkundig und leitliniengerecht von den behandelnden Psychotherapeut*innen entschieden werden können. Indikation und notwendige Behandlung müssen im Rahmen einer koordinierten Versorgung in der Hand von Psychotherapeut*innen bleiben.

Psychotherapeut*innen sind bei der Entwicklung von neuen Konzepten stets auf Augenhöhe mit Fachärzt*innen einzubeziehen.

Bürokratieabbau und Anpassung der Vergütung bezüglich der Behandlung von Privatpatient*innen
Die Überarbeitung der GOP (GOÄ) ist überfällig. Wir halten die Anpassung der einzelnen psychotherapeutischen Ziffern an die mittlerweile etablierte Versorgungslandschaft wie auch die Anpassung der Vergütungssätze für unabdingbar.

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Bürokratieabbau, Vergütungsgerechtigkeit und mehr Transparenz durch die KV bei der Kommunikation und Abrechnungsgestaltung gegenüber den Leistungserbringer*innen
Wir halten Änderungen in den Abrechnungsmodalitäten für notwendig, die es den Leistungserbringer*innen ermöglichen, Regressforderungen besser zu vermeiden und Kürzungen nachzuvollziehen, um diesen ggf. fristgerecht widersprechen zu können.

Wir setzen uns weiter für die Überprüfung des Strukturzuschlags ein und streben eine Angleichung des Honorars für probatorische Sitzungen an die Richtlinientherapie an. Wir wollen den Bürokratieabbau weiter vorantreiben, damit wir mehr Zeit für unsere eigentliche Tätigkeit, die psychotherapeutische Arbeit mit unseren Patient*innen, haben.

Befugniserweiterungen für Niedergelassene
Wir stehen für die konsequente Umsetzung der Gleichstellung von Psychothera-peut*innen zu Fachärzt*innen. Dies sollte sich in der sukzessiven Befugnis-erweiterung um Arbeitsunfähigkeiten, Verordnung von Logopädie und Überweisungsbefugnis zu Fachärzt*innen niederschlagen.

Wir halten es jedoch auch für notwendig, in Zukunft besser zu berücksichtigen, dass die Befugniserweiterungen ein besonderes Informationsbedürfnis auf Seiten der Leistungserbringer*innen mit sich bringen, dass sich Verordnungs-gewohnheiten nur mittelfristig entwickeln und dass die im ärztlichen Bereich etablierten Prinzipien von Leistungsobergrenzen oder Fachgruppen-durchschnitten für die Psychotherapeut*innen neu und aufgrund der Heterogenität psychotherapeutischer Praxen (Spezialisierungen, Unterschiede zwischen Erwachsenen und KiJu-Therapeut*innen, Verfahrensunterschiede) auch nur bedingt auf diese übertragbar sind.

… und um das alles besser durchzusetzen, streben wir eine bessere Abbildung der Versorgungsrealität in den Entscheidungsgremien an. Die anteilige Besetzung dieser Gremien sollte sich gemäß der verschiedenen, an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen (psychologische wie auch ärztliche Psychotherapeut*innen) und der unterschiedlichen Richtlinienverfahren verteilen.

3/3

Angestellte

 

Wir setzen uns ein für:

  • eine bessere Vergütung angestellter Psychotherapeut*innen; wir fordern eine Mindest-Honorierung nach Entgeltgruppe 15 TV-L/TVöD
  • formale Grundlagen für Aufstiegsmöglichkeiten in Leitungsfunktionen für KJP und PP und Ausbau der Fortbildungsangebote der PTK NRW für Leitungskräfte
  • die Anerkennung psychotherapeutischer Arbeit in allen Arbeitskontexten
  • besonders in Jugendhilfe und Beratungsstellen müssen wir die Wahrnehmung der besonderen Kompetenzen von KJP/PP hervorheben
  • die verbindliche Festlegung von Stellenbesetzungen mit PP/KJP in Kliniken, Jugendhilfe und Beratungsstellen
  • eine Förderung von Kooperationen für eine effektive patient*innenorientierte Arbeit durch sektorenübergreifende, integrierte Versorgungansätze und Konzepte
  • die Schaffung fairer und attraktiver Arbeitsverhältnisse für Kolleg*innen in Anstellung und Job-Sharing in Psychotherapie-Praxen
  • die Förderung von wohnortnahen, niederschwelligen Psychotherapieangeboten für unterversorgte Patient*innengruppen, z. B. für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, Menschen in Armut, alte
    Menschen etc.
  • einen verstärkten Ausbau der Arbeitsfelder „Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung“ und diesbezüglichen Aktivitäten durch die Psychotherapeutenkammer NRW

1/1

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Die DGVT und der DGVT-BV vertreten deutschlandweit eine große Anzahl Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen: 2766 KJP; hinzu kommen zahlreiche PiA (1388 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen in Ausbildung) – allein in NRW sind 859 approbierte KJP Mitglied von DGVT und DGVT-BV

In Zusammenarbeit mit dem VfSP (Verbund für Systemische Psychotherapie (dem auch die DGSF (Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie) und SG (Systemische Gesellschaft) angehören) und GwG (Gesellschaft für Personenzentrierte Psychotherapie und Beratung) vertreten wir nicht nur die verhaltenstherapeutisch arbeitenden Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen, sondern stehen für eine verfahrens- sowie verbändeübergreifende Vertretung der KJP in der Kammer und setzen uns auch in Zukunft für den Erhalt der Methodenvielfalt in der psychotherapeutischen Versorgung ein. Wir vertreten gleichermaßen Interessen selbstständiger sowie angestellter KJP.

Sicherung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen

Die Sicherung einer guten Versorgung für Kinder und Jugendliche ist uns ein besonderes Anliegen. Auch nach der Reform sollte die Eigenständigkeit der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aufrechterhalten werden, wenn auch juristisch nicht mehr in Form eines eigenen Berufsstandes, so doch in Organisationsformen. Ein ausreichender Anteil von theoretischen und praktischen Studieninhalten zum Thema Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist nicht durchgängig sichergestellt für alle zukünftigen Kolleg*innen, die mit Kindern, Jugendlichen und Familien arbeiten möchten. Zumindest die Finanzierung der sich anschließenden fachpsychotherapeutischen Weiterbildung in diesem Gebiet muss finanziell realistisch so ausgestaltet werden, dass die Weiterzubildenden oder die Weiterbildungsbefugten nicht zusätzlich belastet werden. Vertiefende Inhalte müssen in hoher Qualität für alle Absolvent*innen des neuen Studienganges zur Verfügung stehen. Auch sollte sichergestellt werden, dass Kolleg*innen, die sich für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen qualifizieren, frühzeitig bereits entsprechende Erfahrungen, auch im weiteren Lebensumfeld der Kinder und Jugendlichen (wie Jugendhilfe, Schulen, Beratungsstellen etc.), sammeln, weshalb der institutionellen Weiterbildung eine besondere Bedeutung zukommt.

1/4

Erstattung von besonderem Aufwand und Diagnostikmaterial

Kinder und Jugendliche leben in Systemen. Die Einbindung dieser in eine Therapie ist unabdingbar für deren Erfolg. Das bedeutet für uns KJPs einen enormen Aufwand an Telefonaten und / oder Besuchen (Schulbesuche, Wohngruppengespräche, HPG´s und Weitere). Tatsächlich fehlt es im EBM jedoch an Möglichkeiten, diesen Aufwand gerecht vergütet zu bekommen. Die Ziffern, die den Therapeut*innen als „Hausbesuche“ zur Verfügung stehen, bilden nicht annähernd den Aufwand ab, den wir durch Fahrtzeiten und entstehende Ausfälle in den Praxen haben. Hier muss nachgebessert werden. Zudem werden Telefonate nach einer kurzen positiven Änderung in Zeiten der Pandemie, die gerade von KJPs viel genutzt wurde, nun wieder über die Grundpauschale abgedeckt. Mehr als üblicherweise Psychologische Psychotherapeut*innen stecken KJPs jedoch um ein vielfaches Mehr an Zeit in Telefonate mit Bezugspersonen, Schulen, Jugendamt und weiteren. Dies sollte sich zusätzlich über eine Möglichkeit der Abrechnung abbilden

In der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist eine ausführliche Diagnostik (inkl. allgemeiner Leistungsfähigkeit etc.) oft umfangreicher als in der Behandlung von Erwachsenen. Hinzu kommt, dass für die Untersuchung aller Altersgruppen häufig ein Vielfaches an Testmaterialien angeschafft werden muss, dies z.T. regelmäßig, da Verfahren überarbeitet und aktualisiert werden. Diese Mehraufwendungen in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie bilden sich jedoch nicht im Honorar ab. Wir fordern daher eine Anpassung des Diagnostik-Honorars bzw. die Erstattung der Kosten für die Diagnostikmaterialien

Prävention in KiTas und Schulen und mit Bezugspersonen fördern

Die besondere Expertise der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie kann und sollte dafür genutzt werden, bereits frühzeitig (in Kindertagesstätten und Schulen) präventiv psychotherapeutisches Fachwissen an die Erzieher*innen, Lehrer*innen, Eltern sowie Kinder und Jugendlichen selbst zu vermitteln. Dies könnte u. a. die Themenbereiche Umgang mit Gefühlen, Wahrnehmen, Äußern und Durchsetzen von Bedürfnissen, ausgewogene Lebensführung, sowie Gesundheitsverhalten beinhalten. Die wenigen Angebote, die von KJPs in Beratungsstellen geleistet werden, reichen hierfür nicht aus und sind von den Kommunen oft schlecht finanziert. Wir setzen uns für eine Ausweitung der Möglichkeiten, therapeutische Expertise in Einrichtungen des täglichen Lebens einfließen zu lassen und dies entsprechend abrechnen zu können ein.

Ebenfalls präventiv könnte in unserer Arbeit sein, informative Gruppen mit Bezugspersonen oder auch Multifamiliengruppen zu bestimmten Themen wie ADHS, SVV, Umgang mit Gefühlen, Depressionen im Kindes- und Jugendalter oder auch thematisch übergreifend durchführen zu können, ohne dass diese Kinder therapeutisch in der Praxis angebunden sind. Der Bedarf an Therapieplätzen ist noch immer nicht annähernd gedeckt und so könnte man in der Wartezeit auf einen Therapieplatz Unterstützung und Austausch anbieten. Ohne die Kinder jedoch in Einzeltherapie zu haben, ist eine solche Gruppe bisher nicht abrechenbar.

2/4

PTK-Symposium für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

In der letzten Legislatur hat der KJP-Ausschuss mit unserer Mitwirkung eigene Symposien für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie geplant und durchgeführt. Wir wollen weiterhin dazu beitragen, dass diese sehr gut besuchten, thematisch breiten und aktuellen Symposien weiter jährlich angeboten werden. Dabei ist uns besonders daran gelegen, dies verfahrens- sowie tätigkeitsübergreifend zu gestalten.

Bezahlung und Leitungsfunktionen in Anstellungsverhältnissen

Besonders im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie werden angestellte Kolleg*innen in Kliniken und Beratungsstellen etc. häufig nach wie vor nicht gemessen an ihrer Qualifikation (Approbation) vergütet. Auch gibt es nach wie vor kaum Leitungsfunktionen für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen in Jugendhilfeeinrichtungen oder Psychiatrien. Hier ist verstärkte Lobbyarbeit zu leisten. Angestellte sollten generell stärker in den Fokus der Kammer rücken.

Verbesserung der Versorgungsdichte im KJP-Bereich

Da besonders im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie viele Behandlungsplätze fehlen und die Wohnortnähe eine große Rolle spielt, sind nicht nur die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen in der Bedarfsplanung zu berücksichtigen. Entscheidend ist auch, niedergelassenen Kolleg*innen flexible Möglichkeiten im Bereich der Anstellung, des Jobsharings oder anderer Praxisorganisationsformen zu eröffnen, um zunächst die Vollauslastung aller vorhandenen Kassensitze zu gewährleisten. Wir setzen uns daher für einen deutlichen Bürokratieabbau in der Ausgestaltung von Praxisgemeinschaften und Gemeinschaftspraxen ein.

Opt-Out Verfahren im Bereich der elektronischen Patientenakte für Minderjährige

Die Bundesregierung hat entschieden, dass zum 01.01.2025 jede*r Patient*in der Eröffnung einer elektronischen Patientenakte aktiv widersprechen muss. Für Minderjährige bedeutet diese Entscheidung, dass die Sorgeberechtigten aktiv gegen die Einrichtung einer E-Akte für ihre Kinder/Mündel vorgehen müssten. Da es im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie um hoch sensible Daten geht, die für andere Behandler*innen einsehbar würden und auch Sicherheitslücken im Datenschutz zum Opfer fallen könnten, sehen wir Persönlichkeitsrechte von Minderjährigen gefährdet und setzen uns für deutliche Nachbesserungen bei diesen Entscheidungen ein.

Abrechnung ambulanter Leistungen während Klinikaufenthalt des Kindes/Jugendlichen

In der Behandlung von Kindern und Jugendlichen entsteht häufig der Fall, dass die minderjährigen Patient*innen sich zur Krisenintervention oder intensiveren Versorgung in stationäre Behandlung begeben. Besonders in diesen Situationen haben Angehörige und andere Systembeteiligte oft hohen Bedarf an Unterstützung und Beratung. Im KiJu-Bereich ist es daher sinnvoll und notwendig, die Möglichkeit der Abrechnung von Bezugspersonensitzungen parallel zum Klinikaufenthalt zu schaffen, um stationäre Behandlungen effektiv ambulant flankieren zu können.

Systemische Therapie muss in der Versorgung ankommen

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 18. Januar die Aufnahme der Systemischen Therapie für Kinder und Jugendliche in die Psychotherapie-Richtlinie beschlossen. Das ist mehr als 15 Jahre nach der berufsrechtlichen Anerkennung ein Meilenstein, für den wir uns ebenfalls eingesetzt haben. Nun geht es darum, dass diese neue Leistung auch tatsächlich in der ambulanten Versorgung ankommt. Daher setzen wir uns für entsprechende Versorgungsaufträge und eine Stärkung der Systemischen Therapie ein.

3/3

Kammerarbeit

Um die ambulante psychotherapeutische Versorgung zu verbessern, wollen wir gemeinsam und auf Augenhöhe mit der Politik und den anderen Vertreter*innen in der Gesundheitsversorgung, Ideen erarbeiten, sinnvolle Weiterentwicklungen mitgestalten und verwirklichen.

Reelle Bedarfsplanung unter Beachtung regionaler Unterschiede
Auf dem Land und im Ruhrgebiet sind die durchschnittlichen Wartezeiten auf einen ambulanten Psychotherapieplatz, ungeachtet der bisher getroffenen Maßnahmen, noch immer unverhältnismäßig hoch. Wir fordern die konsequente Einführung und Umsetzung einer realitätsnahen Bedarfsplanung, um damit allen psychisch erkrankten Menschen, unabhängig von ihrem Wohnort, eine leitliniengerechte ambulante Psychotherapie in dem Verfahren ihrer Wahl zu ermöglichen.

Berücksichtigung der (wirtschaftlichen) Interessen der Niedergelassenen und Einhaltung wissenschaftlicher Standards bei der Erprobung des geplanten QS-Verfahrens in NRW
Mit Inkrafttreten der geplanten Erprobung des QS-Verfahrens in NRW kommt auf die niedergelassenen Kolleg*innen ein erheblicher bürokratischer Mehraufwand zu. Wir werden uns dafür einsetzen, dass dieser so gering wie möglich gehalten und nicht zuletzt angemessen vergütet wird. Darüber hinaus fordern wir eine unabhängige Evaluation und wissenschaftliche Fundierung der QS-Maßnahmen.

Freie Ausgestaltung der Berufstätigkeit und Abbau der bürokratischen Hürden bei der Umsetzung verschiedener Praxisorganisationsformen
Uns ist der Erhalt der inhaber*innengeführten Einzelpraxis durch personengebundene Zulassungen in Wahlfreiheit der Arbeitsform und unter Berücksichtigung der Vielfalt der (Praxis-)Organisationsformen wichtig. Dazu gehört auch, dass die inhaber*innengeführte Einzelpraxis unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine realistische Option der Berufsausübung bleibt.

Wir plädieren für eine realitätsnahe Definition eines voll ausgefüllten Versorgungsauftrages. Die bestehenden Praxisorganisationsformen (Job-Sharing, Anstellung, MVZ) sollen aus einer psychotherapeutischen Perspektive kritisch überprüft, vereinfacht und den besonderen Begebenheiten psycho-therapeutischer Praxen angepasst werden. Dabei sollen auch neue flexiblere Modelle der Praxisübergabe und Kooperation entwickelt werden, die sich an den Lebenswirklichkeiten von Psychotherapeut*innen orientieren und unter anderem die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern.

1/3

Evidenzbasierte Versorgungsforschung
Wir verstehen die Psychotherapie als ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur Behandlung psychischer Störungen. Dies schließt die kontinuierliche Weiter-entwicklung und ständige Qualitätssicherung durch evidenzbasierte Versorgungsforschung mit ein.

Psychotherapeutische Expertise in der Entwicklung und Etablierung neuer Behandlungskonzepte
Es braucht eine Flexibilisierung und angemessene Vergütung der Behandlungsmöglichkeiten unter Verantwortung von Psychotherapeut*innen, um Menschen mit unterschiedlichem Bedarf optimal helfen zu können. Die Zusammenarbeit mit Psychiater*innen und anderen beteiligten (psychosozialen) Berufsgruppen (Ergotherapeut*innen, Logopäd*innen, psychiatrischer Krankenpflege, Beratungsstellen, Soziotherapeut*innen, Dolmetscher*innen, etc.) muss erleichtert werden sowie Eingang in die Behandlungskonzepte und Vergütungsregeln finden. Des Weiteren sollte die Weiterführung der Richtlinienpsychotherapie auch während (teil-)stationärer Aufenthalte ermöglicht werden.

Es darf nicht allein von der Diagnose abhängig gemacht werden, welcher Behandlungsbedarf notwendig und angemessen ist. Dies muss individuell, fachkundig und leitliniengerecht von den behandelnden Psychotherapeut*innen entschieden werden können. Indikation und notwendige Behandlung müssen im Rahmen einer koordinierten Versorgung in der Hand von Psychotherapeut*innen bleiben.

Psychotherapeut*innen sind bei der Entwicklung von neuen Konzepten stets auf Augenhöhe mit Fachärzt*innen einzubeziehen.

Bürokratieabbau und Anpassung der Vergütung bezüglich der Behandlung von Privatpatient*innen
Die Überarbeitung der GOP (GOÄ) ist überfällig. Wir halten die Anpassung der einzelnen psychotherapeutischen Ziffern an die mittlerweile etablierte Versorgungslandschaft wie auch die Anpassung der Vergütungssätze für unabdingbar.

2/3

Bürokratieabbau, Vergütungsgerechtigkeit und mehr Transparenz durch die KV bei der Kommunikation und Abrechnungsgestaltung gegenüber den Leistungserbringer*innen
Wir halten Änderungen in den Abrechnungsmodalitäten für notwendig, die es den Leistungserbringer*innen ermöglichen, Regressforderungen besser zu vermeiden und Kürzungen nachzuvollziehen, um diesen ggf. fristgerecht widersprechen zu können.

Wir setzen uns weiter für die Überprüfung des Strukturzuschlags ein und streben eine Angleichung des Honorars für probatorische Sitzungen an die Richtlinientherapie an. Wir wollen den Bürokratieabbau weiter vorantreiben, damit wir mehr Zeit für unsere eigentliche Tätigkeit, die psychotherapeutische Arbeit mit unseren Patient*innen, haben.

Befugniserweiterungen für Niedergelassene
Wir stehen für die konsequente Umsetzung der Gleichstellung von Psychothera-peut*innen zu Fachärzt*innen. Dies sollte sich in der sukzessiven Befugnis-erweiterung um Arbeitsunfähigkeiten, Verordnung von Logopädie und Überweisungsbefugnis zu Fachärzt*innen niederschlagen.

Wir halten es jedoch auch für notwendig, in Zukunft besser zu berücksichtigen, dass die Befugniserweiterungen ein besonderes Informationsbedürfnis auf Seiten der Leistungserbringer*innen mit sich bringen, dass sich Verordnungs-gewohnheiten nur mittelfristig entwickeln und dass die im ärztlichen Bereich etablierten Prinzipien von Leistungsobergrenzen oder Fachgruppen-durchschnitten für die Psychotherapeut*innen neu und aufgrund der Heterogenität psychotherapeutischer Praxen (Spezialisierungen, Unterschiede zwischen Erwachsenen und KiJu-Therapeut*innen, Verfahrensunterschiede) auch nur bedingt auf diese übertragbar sind.

… und um das alles besser durchzusetzen, streben wir eine bessere Abbildung der Versorgungsrealität in den Entscheidungsgremien an. Die anteilige Besetzung dieser Gremien sollte sich gemäß der verschiedenen, an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen (psychologische wie auch ärztliche Psychotherapeut*innen) und der unterschiedlichen Richtlinienverfahren verteilen.

3/3

Fort- und Weiterbildung

 

Wir setzen uns ein für:

  • eine bessere Vergütung angestellter Psychotherapeut*innen; wir fordern eine Mindest-Honorierung nach Entgeltgruppe 15 TV-L/TVöD
  • formale Grundlagen für Aufstiegsmöglichkeiten in Leitungsfunktionen für KJP und PP und Ausbau der Fortbildungsangebote der PTK NRW für Leitungskräfte
  • die Anerkennung psychotherapeutischer Arbeit in allen Arbeitskontexten
  • besonders in Jugendhilfe und Beratungsstellen müssen wir die Wahrnehmung der besonderen Kompetenzen von KJP/PP hervorheben
  • die verbindliche Festlegung von Stellenbesetzungen mit PP/KJP in Kliniken, Jugendhilfe und Beratungsstellen
  • eine Förderung von Kooperationen für eine effektive patient*innenorientierte Arbeit durch sektorenübergreifende, integrierte Versorgungansätze und Konzepte
  • die Schaffung fairer und attraktiver Arbeitsverhältnisse für Kolleg*innen in Anstellung und Job-Sharing in Psychotherapie-Praxen
  • die Förderung von wohnortnahen, niederschwelligen Psychotherapieangeboten für unterversorgte Patient*innengruppen, z. B. für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, Menschen in Armut, alte
    Menschen etc.
  • einen verstärkten Ausbau der Arbeitsfelder „Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung“ und diesbezüglichen Aktivitäten durch die Psychotherapeutenkammer NRW

1/1

 Digitalisierung

Die DGVT und der DGVT-BV vertreten deutschlandweit eine große Anzahl Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen: 2766 KJP; hinzu kommen zahlreiche PiA (1388 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen in Ausbildung) – allein in NRW sind 859 approbierte KJP Mitglied von DGVT und DGVT-BV

In Zusammenarbeit mit dem VfSP (Verbund für Systemische Psychotherapie (dem auch die DGSF (Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie) und SG (Systemische Gesellschaft) angehören) und GwG (Gesellschaft für Personenzentrierte Psychotherapie und Beratung) vertreten wir nicht nur die verhaltenstherapeutisch arbeitenden Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen, sondern stehen für eine verfahrens- sowie verbändeübergreifende Vertretung der KJP in der Kammer und setzen uns auch in Zukunft für den Erhalt der Methodenvielfalt in der psychotherapeutischen Versorgung ein. Wir vertreten gleichermaßen Interessen selbstständiger sowie angestellter KJP.

Sicherung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen

Die Sicherung einer guten Versorgung für Kinder und Jugendliche ist uns ein besonderes Anliegen. Auch nach der Reform sollte die Eigenständigkeit der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aufrechterhalten werden, wenn auch juristisch nicht mehr in Form eines eigenen Berufsstandes, so doch in Organisationsformen. Ein ausreichender Anteil von theoretischen und praktischen Studieninhalten zum Thema Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist nicht durchgängig sichergestellt für alle zukünftigen Kolleg*innen, die mit Kindern, Jugendlichen und Familien arbeiten möchten. Zumindest die Finanzierung der sich anschließenden fachpsychotherapeutischen Weiterbildung in diesem Gebiet muss finanziell realistisch so ausgestaltet werden, dass die Weiterzubildenden oder die Weiterbildungsbefugten nicht zusätzlich belastet werden. Vertiefende Inhalte müssen in hoher Qualität für alle Absolvent*innen des neuen Studienganges zur Verfügung stehen. Auch sollte sichergestellt werden, dass Kolleg*innen, die sich für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen qualifizieren, frühzeitig bereits entsprechende Erfahrungen, auch im weiteren Lebensumfeld der Kinder und Jugendlichen (wie Jugendhilfe, Schulen, Beratungsstellen etc.), sammeln, weshalb der institutionellen Weiterbildung eine besondere Bedeutung zukommt.

1/4

Erstattung von besonderem Aufwand und Diagnostikmaterial

Kinder und Jugendliche leben in Systemen. Die Einbindung dieser in eine Therapie ist unabdingbar für deren Erfolg. Das bedeutet für uns KJPs einen enormen Aufwand an Telefonaten und / oder Besuchen (Schulbesuche, Wohngruppengespräche, HPG´s und Weitere). Tatsächlich fehlt es im EBM jedoch an Möglichkeiten, diesen Aufwand gerecht vergütet zu bekommen. Die Ziffern, die den Therapeut*innen als „Hausbesuche“ zur Verfügung stehen, bilden nicht annähernd den Aufwand ab, den wir durch Fahrtzeiten und entstehende Ausfälle in den Praxen haben. Hier muss nachgebessert werden. Zudem werden Telefonate nach einer kurzen positiven Änderung in Zeiten der Pandemie, die gerade von KJPs viel genutzt wurde, nun wieder über die Grundpauschale abgedeckt. Mehr als üblicherweise Psychologische Psychotherapeut*innen stecken KJPs jedoch um ein vielfaches Mehr an Zeit in Telefonate mit Bezugspersonen, Schulen, Jugendamt und weiteren. Dies sollte sich zusätzlich über eine Möglichkeit der Abrechnung abbilden

In der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist eine ausführliche Diagnostik (inkl. allgemeiner Leistungsfähigkeit etc.) oft umfangreicher als in der Behandlung von Erwachsenen. Hinzu kommt, dass für die Untersuchung aller Altersgruppen häufig ein Vielfaches an Testmaterialien angeschafft werden muss, dies z.T. regelmäßig, da Verfahren überarbeitet und aktualisiert werden. Diese Mehraufwendungen in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie bilden sich jedoch nicht im Honorar ab. Wir fordern daher eine Anpassung des Diagnostik-Honorars bzw. die Erstattung der Kosten für die Diagnostikmaterialien

Prävention in KiTas und Schulen und mit Bezugspersonen fördern

Die besondere Expertise der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie kann und sollte dafür genutzt werden, bereits frühzeitig (in Kindertagesstätten und Schulen) präventiv psychotherapeutisches Fachwissen an die Erzieher*innen, Lehrer*innen, Eltern sowie Kinder und Jugendlichen selbst zu vermitteln. Dies könnte u. a. die Themenbereiche Umgang mit Gefühlen, Wahrnehmen, Äußern und Durchsetzen von Bedürfnissen, ausgewogene Lebensführung, sowie Gesundheitsverhalten beinhalten. Die wenigen Angebote, die von KJPs in Beratungsstellen geleistet werden, reichen hierfür nicht aus und sind von den Kommunen oft schlecht finanziert. Wir setzen uns für eine Ausweitung der Möglichkeiten, therapeutische Expertise in Einrichtungen des täglichen Lebens einfließen zu lassen und dies entsprechend abrechnen zu können ein.

Ebenfalls präventiv könnte in unserer Arbeit sein, informative Gruppen mit Bezugspersonen oder auch Multifamiliengruppen zu bestimmten Themen wie ADHS, SVV, Umgang mit Gefühlen, Depressionen im Kindes- und Jugendalter oder auch thematisch übergreifend durchführen zu können, ohne dass diese Kinder therapeutisch in der Praxis angebunden sind. Der Bedarf an Therapieplätzen ist noch immer nicht annähernd gedeckt und so könnte man in der Wartezeit auf einen Therapieplatz Unterstützung und Austausch anbieten. Ohne die Kinder jedoch in Einzeltherapie zu haben, ist eine solche Gruppe bisher nicht abrechenbar.

2/4

PTK-Symposium für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

In der letzten Legislatur hat der KJP-Ausschuss mit unserer Mitwirkung eigene Symposien für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie geplant und durchgeführt. Wir wollen weiterhin dazu beitragen, dass diese sehr gut besuchten, thematisch breiten und aktuellen Symposien weiter jährlich angeboten werden. Dabei ist uns besonders daran gelegen, dies verfahrens- sowie tätigkeitsübergreifend zu gestalten.

Bezahlung und Leitungsfunktionen in Anstellungsverhältnissen

Besonders im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie werden angestellte Kolleg*innen in Kliniken und Beratungsstellen etc. häufig nach wie vor nicht gemessen an ihrer Qualifikation (Approbation) vergütet. Auch gibt es nach wie vor kaum Leitungsfunktionen für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen in Jugendhilfeeinrichtungen oder Psychiatrien. Hier ist verstärkte Lobbyarbeit zu leisten. Angestellte sollten generell stärker in den Fokus der Kammer rücken.

Verbesserung der Versorgungsdichte im KJP-Bereich

Da besonders im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie viele Behandlungsplätze fehlen und die Wohnortnähe eine große Rolle spielt, sind nicht nur die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen in der Bedarfsplanung zu berücksichtigen. Entscheidend ist auch, niedergelassenen Kolleg*innen flexible Möglichkeiten im Bereich der Anstellung, des Jobsharings oder anderer Praxisorganisationsformen zu eröffnen, um zunächst die Vollauslastung aller vorhandenen Kassensitze zu gewährleisten. Wir setzen uns daher für einen deutlichen Bürokratieabbau in der Ausgestaltung von Praxisgemeinschaften und Gemeinschaftspraxen ein.

Opt-Out Verfahren im Bereich der elektronischen Patientenakte für Minderjährige

Die Bundesregierung hat entschieden, dass zum 01.01.2025 jede*r Patient*in der Eröffnung einer elektronischen Patientenakte aktiv widersprechen muss. Für Minderjährige bedeutet diese Entscheidung, dass die Sorgeberechtigten aktiv gegen die Einrichtung einer E-Akte für ihre Kinder/Mündel vorgehen müssten. Da es im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie um hoch sensible Daten geht, die für andere Behandler*innen einsehbar würden und auch Sicherheitslücken im Datenschutz zum Opfer fallen könnten, sehen wir Persönlichkeitsrechte von Minderjährigen gefährdet und setzen uns für deutliche Nachbesserungen bei diesen Entscheidungen ein.

Abrechnung ambulanter Leistungen während Klinikaufenthalt des Kindes/Jugendlichen

In der Behandlung von Kindern und Jugendlichen entsteht häufig der Fall, dass die minderjährigen Patient*innen sich zur Krisenintervention oder intensiveren Versorgung in stationäre Behandlung begeben. Besonders in diesen Situationen haben Angehörige und andere Systembeteiligte oft hohen Bedarf an Unterstützung und Beratung. Im KiJu-Bereich ist es daher sinnvoll und notwendig, die Möglichkeit der Abrechnung von Bezugspersonensitzungen parallel zum Klinikaufenthalt zu schaffen, um stationäre Behandlungen effektiv ambulant flankieren zu können.

Systemische Therapie muss in der Versorgung ankommen

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 18. Januar die Aufnahme der Systemischen Therapie für Kinder und Jugendliche in die Psychotherapie-Richtlinie beschlossen. Das ist mehr als 15 Jahre nach der berufsrechtlichen Anerkennung ein Meilenstein, für den wir uns ebenfalls eingesetzt haben. Nun geht es darum, dass diese neue Leistung auch tatsächlich in der ambulanten Versorgung ankommt. Daher setzen wir uns für entsprechende Versorgungsaufträge und eine Stärkung der Systemischen Therapie ein.

3/3

Sozial-ökologische Krisen

Um die ambulante psychotherapeutische Versorgung zu verbessern, wollen wir gemeinsam und auf Augenhöhe mit der Politik und den anderen Vertreter*innen in der Gesundheitsversorgung, Ideen erarbeiten, sinnvolle Weiterentwicklungen mitgestalten und verwirklichen.

Reelle Bedarfsplanung unter Beachtung regionaler Unterschiede
Auf dem Land und im Ruhrgebiet sind die durchschnittlichen Wartezeiten auf einen ambulanten Psychotherapieplatz, ungeachtet der bisher getroffenen Maßnahmen, noch immer unverhältnismäßig hoch. Wir fordern die konsequente Einführung und Umsetzung einer realitätsnahen Bedarfsplanung, um damit allen psychisch erkrankten Menschen, unabhängig von ihrem Wohnort, eine leitliniengerechte ambulante Psychotherapie in dem Verfahren ihrer Wahl zu ermöglichen.

Berücksichtigung der (wirtschaftlichen) Interessen der Niedergelassenen und Einhaltung wissenschaftlicher Standards bei der Erprobung des geplanten QS-Verfahrens in NRW
Mit Inkrafttreten der geplanten Erprobung des QS-Verfahrens in NRW kommt auf die niedergelassenen Kolleg*innen ein erheblicher bürokratischer Mehraufwand zu. Wir werden uns dafür einsetzen, dass dieser so gering wie möglich gehalten und nicht zuletzt angemessen vergütet wird. Darüber hinaus fordern wir eine unabhängige Evaluation und wissenschaftliche Fundierung der QS-Maßnahmen.

Freie Ausgestaltung der Berufstätigkeit und Abbau der bürokratischen Hürden bei der Umsetzung verschiedener Praxisorganisationsformen
Uns ist der Erhalt der inhaber*innengeführten Einzelpraxis durch personengebundene Zulassungen in Wahlfreiheit der Arbeitsform und unter Berücksichtigung der Vielfalt der (Praxis-)Organisationsformen wichtig. Dazu gehört auch, dass die inhaber*innengeführte Einzelpraxis unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine realistische Option der Berufsausübung bleibt.

Wir plädieren für eine realitätsnahe Definition eines voll ausgefüllten Versorgungsauftrages. Die bestehenden Praxisorganisationsformen (Job-Sharing, Anstellung, MVZ) sollen aus einer psychotherapeutischen Perspektive kritisch überprüft, vereinfacht und den besonderen Begebenheiten psycho-therapeutischer Praxen angepasst werden. Dabei sollen auch neue flexiblere Modelle der Praxisübergabe und Kooperation entwickelt werden, die sich an den Lebenswirklichkeiten von Psychotherapeut*innen orientieren und unter anderem die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern.

1/3

Evidenzbasierte Versorgungsforschung
Wir verstehen die Psychotherapie als ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur Behandlung psychischer Störungen. Dies schließt die kontinuierliche Weiter-entwicklung und ständige Qualitätssicherung durch evidenzbasierte Versorgungsforschung mit ein.

Psychotherapeutische Expertise in der Entwicklung und Etablierung neuer Behandlungskonzepte
Es braucht eine Flexibilisierung und angemessene Vergütung der Behandlungsmöglichkeiten unter Verantwortung von Psychotherapeut*innen, um Menschen mit unterschiedlichem Bedarf optimal helfen zu können. Die Zusammenarbeit mit Psychiater*innen und anderen beteiligten (psychosozialen) Berufsgruppen (Ergotherapeut*innen, Logopäd*innen, psychiatrischer Krankenpflege, Beratungsstellen, Soziotherapeut*innen, Dolmetscher*innen, etc.) muss erleichtert werden sowie Eingang in die Behandlungskonzepte und Vergütungsregeln finden. Des Weiteren sollte die Weiterführung der Richtlinienpsychotherapie auch während (teil-)stationärer Aufenthalte ermöglicht werden.

Es darf nicht allein von der Diagnose abhängig gemacht werden, welcher Behandlungsbedarf notwendig und angemessen ist. Dies muss individuell, fachkundig und leitliniengerecht von den behandelnden Psychotherapeut*innen entschieden werden können. Indikation und notwendige Behandlung müssen im Rahmen einer koordinierten Versorgung in der Hand von Psychotherapeut*innen bleiben.

Psychotherapeut*innen sind bei der Entwicklung von neuen Konzepten stets auf Augenhöhe mit Fachärzt*innen einzubeziehen.

Bürokratieabbau und Anpassung der Vergütung bezüglich der Behandlung von Privatpatient*innen
Die Überarbeitung der GOP (GOÄ) ist überfällig. Wir halten die Anpassung der einzelnen psychotherapeutischen Ziffern an die mittlerweile etablierte Versorgungslandschaft wie auch die Anpassung der Vergütungssätze für unabdingbar.

2/3

Bürokratieabbau, Vergütungsgerechtigkeit und mehr Transparenz durch die KV bei der Kommunikation und Abrechnungsgestaltung gegenüber den Leistungserbringer*innen
Wir halten Änderungen in den Abrechnungsmodalitäten für notwendig, die es den Leistungserbringer*innen ermöglichen, Regressforderungen besser zu vermeiden und Kürzungen nachzuvollziehen, um diesen ggf. fristgerecht widersprechen zu können.

Wir setzen uns weiter für die Überprüfung des Strukturzuschlags ein und streben eine Angleichung des Honorars für probatorische Sitzungen an die Richtlinientherapie an. Wir wollen den Bürokratieabbau weiter vorantreiben, damit wir mehr Zeit für unsere eigentliche Tätigkeit, die psychotherapeutische Arbeit mit unseren Patient*innen, haben.

Befugniserweiterungen für Niedergelassene
Wir stehen für die konsequente Umsetzung der Gleichstellung von Psychothera-peut*innen zu Fachärzt*innen. Dies sollte sich in der sukzessiven Befugnis-erweiterung um Arbeitsunfähigkeiten, Verordnung von Logopädie und Überweisungsbefugnis zu Fachärzt*innen niederschlagen.

Wir halten es jedoch auch für notwendig, in Zukunft besser zu berücksichtigen, dass die Befugniserweiterungen ein besonderes Informationsbedürfnis auf Seiten der Leistungserbringer*innen mit sich bringen, dass sich Verordnungs-gewohnheiten nur mittelfristig entwickeln und dass die im ärztlichen Bereich etablierten Prinzipien von Leistungsobergrenzen oder Fachgruppen-durchschnitten für die Psychotherapeut*innen neu und aufgrund der Heterogenität psychotherapeutischer Praxen (Spezialisierungen, Unterschiede zwischen Erwachsenen und KiJu-Therapeut*innen, Verfahrensunterschiede) auch nur bedingt auf diese übertragbar sind.

… und um das alles besser durchzusetzen, streben wir eine bessere Abbildung der Versorgungsrealität in den Entscheidungsgremien an. Die anteilige Besetzung dieser Gremien sollte sich gemäß der verschiedenen, an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen (psychologische wie auch ärztliche Psychotherapeut*innen) und der unterschiedlichen Richtlinienverfahren verteilen.

3/3