„1. Wir sind alle approbierte Psychotherapeut*innen!
Da die künftige Berufsbezeichnung einheitlich „Psychotherapeut*in“ heißen soll (Referentenentwurf zum neuen Psychotherapeutengesetz), wäre auch darauf zu achten, dass alle Kolleg*innen mit der bisherigen Bezeichnung PP bzw. KJP künftig auch optional diese Berufsbezeichnung tragen dürfen.
2. Jede KJPler*in (und PPler*in) soll zukünftig als Psychotherapeut*in alle Altersgruppen behandeln können!
Die dafür notwendige Nachqualifikation muss realisitisch leistbar sein: z.B. durch den Verzicht auf Klinikzeiten (nicht zu realisieren für viele angestellte und niedergelassene KJPler*innen) und durch die Möglichkeit praktische Weiterbildungsanteile in eigener Praxis oder am Ort der Anstellung zu erbringen.
Dafür setze ich mich persönlich ein!“